aventinus-online.de/no_cache/persistent/artikel/9870/ Die folgenden Bescheinigungen bestätigten aventinus die satzungsgemäße und tatsächliche Erfüllung gemeinnütziger Zwecke. Damit ist aventinus berechtigt, Spendenbescheinigungen sowie Bescheinigungen über die steuerliche Abzugsfähigkeit von Mitgliedsbeiträgen auszustellen.
Schlagwort: Gemeinnützigkeit
http://www.lsb-berlin.net/angebote/verbands-und-vereinsberatung Der LSB bietet für seine Mitglieder ein öffentlich zugängliches Online-Kompendium zu allen Aspekten des Vereinsrechts und der Vereinsführung, über Rechtsgrundlagen, Gründung, Amtsführung der Vorstände, bis hin zu finanziellen Aspekten wie Steuern, Gemeinnützigkeit und Beiträge. Aus den Angaben des LSB Read more…
aventinus-online.de/service/ueber-uns/interna Das Finanzamt München erteilte für den Zeitraum bis 30.6.2014 eine vorläufige Bescheinigung über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit auf Grundlage der eingereichten Satzung. Der Verein kann somit Spendenbescheinigungen ausstellen und unterliegt besonderen Anforderungen.