aventinus interna Nr. 5 [11.01.2013]: Vorläufige Bescheinigung über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit von »aventinus. Studentische Publikations­plattform Geschichte«


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Das Finanzamt München erteilte für den Zeitraum bis 30.6.2014 eine vorläufige Bescheinigung über die Aner­kennung der Gemein­nützig­keit auf Grund­lage der eingereichten Satzung. Der Verein kann somit Spenden­bescheinigungen ausstellen und unterliegt besonderen Anforderungen.

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