http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/12/060/1206000.pdf
Am 16. Januar 1992 konstituierte sich unter Vorsitz von Bundestagspräsidentin Prof. Dr. Rita Süssmuth und des Präsidenten des Bundesrates, Dr. Alfred Gomolka die Gemeinsame Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat. Nach einer langen und kontroversen Debatte hatte der Deutsche Bundestag in der 61. Sitzung seiner zwölften Legislaturperiode am 28. November 1991 die Einsetzung dieser Kommission aus je 32 Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates beschlossen. Nach der deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 sollte sich diese Kommission mit notwendigen und wünschenswerten Grundgesetzänderungen und -ergänzungen befassen. Einsetzung und Auftrag gingen auf eine Empfehlung der Vertragsparteien, also der Bundesrepublik und der DDR, in Artikel 5 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 und die Beratungen im Vorfeld zurück.
Textnachweis: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2012/37370491_kw02_verfassungskommission-207416