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Am 11. November 1967 wurde mit einem Staatsakt und einem Akademischen Festakt die vierte bayerische Landesuniversität Regensburg eröffnet. Im Mittelpunkt des Akademischen Festaktes stand die feierliche Verpflichtung der Studentinnen und Studenten, die sich erstmals an einer wissenschaftlichen Hochschule immatrikulierten, auf die Verfassung der Universität Regensburg und ihre akademische Ordnung. Die sich unmittelbar an diese Verpflichtung anschließende lectio solemnis des für das Amtsjahr 1967/68 gewählten Rektors Professor Dr. iur. Franz Mayer war in erster Linie als Belehrung der sich völlig neu formierenden Regensburger Studentenschaft über Rechtsnatur, Rechtsstellung und Funktion der Universität in der Gesellschaft gedacht.
Textnachweis: Franz Mayer, Rechtsnatur, S. 6