Eine Grundschule in Sachsen-Anhalt hat den Eltern verboten, auf der Einschulungsfeier ihrer Kleinen zu fotografieren. Bei den Eltern und Angehörigen sowie Großteilen der Bevölkerung sorgt dies für Kopfschütteln. Schuld am Foto-Verbot ist einmal mehr die viel diskutierte DSGVO. Doch was gilt tatsächlich rechtlich? Droht nun auch weiteren Schulen ein solches Verbot?
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