aventinus finalia Nr. 3 [05.06.2018]: Deaktivierung der Facebook-Page von aventinus aus datenschutzrechtlichen Gründen


Aufgrund verschiedener neuer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsurteile ist das für Deutschland geltende Datenschutzrecht in einem massiven Umbruch begriffen. Zuletzt urteilte der Europäische Gerichtshof, dass die Betreiber von Facebook-Pages (Seitenbetreiber) gemeinsam mit Facebook Ireland als für die Datenverarbeitung Verantwortliche Stellen im Sinne des Datenschutzrechts anzusehen sind. 

Nutzer können die aus dem Datenschutzrecht abgeleiteten Ansprüche nun nicht nur gegenüber Facebook Ireland, sondern auch gegenüber den Seitenbetreibern geltend machen. Da Facebook entsprechende technische Vorrichtungen beispielsweise für die Erfüllung von Auskunfts- und Löschpflichten noch nicht bereitstellt, ist ein rechtskonformer Betrieb von Facebook-Pages gegenwärtig nicht möglich.

Als Rechtsnachfolger des Trägervereins von aventinus habe ich mich in einer Abwägung entschieden, die Facebook-Page unter facebook.com/aventinus.online bis auf weiteres zu deaktivieren. Auch wenn dies keine Löschung der Inhalte bedeutet, wird die Seite sowohl innerhalb als auch außerhalb von Facebook nicht mehr erreichbar sein, bis eine rechtskonforme Lösung möglich ist.

Oberschleißheim, den 5. Juni 2016
Dr. Andreas C. Hofmann

Archiv

Kategorien