#linkhint Kein Bedarf für ein Oberstes Bundesgericht in der westdeutschen Rechtssprechung (Der Spiegel v. 14.01.1959)


http://magazin.spiegel.de/EpubDelivery/spiegel/pdf/42624296

Laut Artikel 95 des Grundgesetzes in seiner ursprünglich verabschiedeten Fassung hätte über den damals so genannten oberen Bundesgerichten (Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzhof, Bundesarbeitsgericht, Bundessozialgericht) zur Wahrung der Rechtseinheit ein „Oberstes Bundesgericht“ errichtet werden sollen. Der Spiegel berichtete 1959 darüber, wie das Bundesverfassungsgericht immer mehr zu einer faktischen Superrevisionsinstanz wurde und das Oberste Bundesgericht unnötig machte.

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