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Die Strafverfolgung gleichgeschlechtlicher Sexualität erreichte in Österreich im 20. Jahrhundert durch das NS-Regime ihren grausamen Höhepunkt und mit der sogenannten ‚Kleinen Strafrechtsreform‘ 1971 einen Endpunkt – zumindest endete damit das Totalverbot. Mit der Aufhebung des Totalverbots im Jahr 1971 endete die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebensweisen im Strafrecht aber nicht vollständig. Vier neue Tatbestände wurden zum vermeintlichen Schutz der Gesellschaft vor einer nach wie vor als unzüchtig angesehenen Sexualität geschaffen, und bis heute scheinen Personen wegen gleichgeschlechtlicher sexueller Kontakte als vorbestraft auf.