http://www.vabosh.de/gemeinnuetzigkeit.pdf
Mit Bescheid vom 9. Dezember 2014 erteilte das Finanzamt München dem Verein die Bestätigung, dass er satzungsgemäß gemeinnützige Zwecke erfüllt. Damit sind Spenden (leider keine Mitgliedsbeiträge!) steuerlich absetzbar und weitere geldwerte Vorteile verbunden.