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Die Goldene Bulle, das Grundgesetz des „Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation“, wurde 1356 von Kaiser Karl IV. erlassen und bestimmte bis zum Ende des Reichs im Jahre 1806 das Verfassungsleben. Vor allem regelt sie die Wahl der deutschen Könige durch die Kurfürsten, deren Zahl und verfassungsrechtliche Stellung genau festgelegt wird. Hier gezeigt wird die im Bayerischen Hauptstaatsarchiv verwahrte Ausfertigung für die Pfalzgrafen bei Rhein.
© Text: Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns; URL: http://www.gda.bayern.de/bestaende/index.php