http://abmahnung-medienrecht.de/wp-content/uploads/2014/01/Gutachten_zur_Software_GLADII_1_1_3.pdf
Die Medienrechtskanzlei MMR veröffentlichte heute das Gutachten einer Münchner Patentanwaltskanzlei, welches die Grundlage für die Auskunftsanträge von RA Daniel Sebastian beim LG Köln in Sachen der Redtube-Abmahnungen war. Auffällig ist, dass es sich offensichtlich nicht um eine lokal zu installierende Software, sondern nur um ein bereitgestelltes Webinterface handelte. Dies lässt es zwar trotzdem zu, die Funktionalität der Software zu prüfen, gibt allerdings auf ihre Funktionsweise keine Rückschlüsse.
Ausführl. http://www.lawblog.de/index.php/archives/2014/01/17/redtube-gutachten-veroeffentlicht