Abgeschlossenes Dissertationsprojekt von Andreas C. Hofmann
Bis heute stellt die Universitätspolitik des Deutschen Bundes in der Zeit zwischen dem Wiener Kongress 1814/15 und der Revolution von 1848/49 ein Forschungsdesiderat dar. Im Jahre 1819 verschärften bekanntlich die Karlsbader Beschlüsse auch die Aufsicht auf die Universitäten. Während die Forschung durchaus zur Umsetzung der Karlsbader Beschlüsse vor Ort einige Einzeluntersuchungen hervorbrachte, fehlt es bis heute an einer Gesamtbetrachtung der Universitätspolitik im Deutschen Bund.
Eine solche Untersuchung muss sich drei Ebenen staatlichen Handelns widmen:
1. Dem von der suprastaatlichen Organisation des Deutschen Bundes ausgehenden Zentralismus, welcher bisher — abgesehen von den bereits erwähnten Karlsbader Beschlüssen des Jahres 1819 und deren Verschärfung 1834 — sträflich vernachlässigt wurde.
2. Den sich auch und vor allem außerhalb des formellen Bundesgeschehens bildenden zwischenstaatlichen Zusammenschlüssen und Kooperationen auf dem Universitätssektor, welche durch das Konzept des Transstaatlichen erfasst werden sollen.
3. Den Eigenstaatlichkeitsideologien der Einzelstaaten des Deutschen Bundes, welche nachweislich nicht immer mit dessen Zentralismus konform liefen. Je nach Rolle des Einzelstaates innerhalb des Gefüges der Bundesglieder konnte dieser eine filternde oder katalysierende Wirkung auf das Bundesrecht entfalten.
Das Dissertationsprojekt setzte es sich hierbei zum Ziel, einen Beitrag zur Neubewertung des Deutschen Bundes in der Forschung zu leisten. Hierzu nehmen die Fragestellungen vor allem die Felder der Verfassung des Deutschen Bundes, seiner Bedeutung für die Nationsbildung und der Bewertung seiner Innenpolitik in den Blick. Aber auch bisher wenig betrachtete Felder wie das österreichische Universitätswesen, die Bedeutung der Bundesüberwachungsbehörden und die Rolle der Bundesorgane selbst werden genauer betrachtet.