Studierendenvertretung – eindrücke — Information, Geschichte, Kultur https://eindruecke.achmnt.eu von Dr. Andreas C. Hofmann Thu, 02 Feb 2023 20:10:38 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.6.2 https://eindruecke.achmnt.eu/wp-content/uploads/2020/05/cropped-einsichten-titel1-2-32x32.jpg Studierendenvertretung – eindrücke — Information, Geschichte, Kultur https://eindruecke.achmnt.eu 32 32 208800265 #wissorg hochschulwatch. Das Portal zu den Verflechtungen zwischen Wirtschaft und Wissenschaft an deutschen Hochschulen https://eindruecke.achmnt.eu/2017/01/6880/ Sun, 08 Jan 2017 01:18:19 +0000 http://www.einsichten-online.de/?p=6880 Read more…]]> http://www.hochschulwatch.de

hochschulwatch.de ist ein Projekt von Transparency International Deutschland, der taz und dem freien zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs). 1,4 Milliarden Euro fließen aus der gewerblichen Wirtschaft jedes Jahr an deutsche Hochschulen — das entspricht einem Fünftel aller Drittmittel. Versuchen Unternehmen damit, Einfluss auf die Wissenschaft zu nehmen? Ist die Freiheit von Forschung und Lehre in Gefahr? hochschulwatch gibt einen Überblick über Verflechtungen zwischen Wirtschaft und Wissenschaft an allen deutschen Hochschulen.

Dieser Ansatz ist sehr lobenswert, obwohl sich das Projekt leider viel zu sehr auf Stiftungsprofessuren konzentriert. Hierbei handelt es sich um planmäßige Professuren auf Zeit oder Lebenszeit, die befristet oder auf Dauer von Drittmittelgebern finanziert werden. hochschulwatch bietet in einer Art Datenbank Informationen zu Stiftungsprofessuren an nach eigener Angabe allen deutschen Universitäten. Leider ist die inhaltliche Darstellung nicht immer kenntnisreich und differenziert genug sowie teilweise sogar fehlerhaft:

1. Es erscheint wenig überzeugend, bei der Auflistung der Hochschulen nicht klar und deutlich zu unterscheiden, ob diese in staatlicher, kirchlicher oder privater Trägerschaft sind. Darüber hinaus erscheint es sehr fraglich, bei einer privaten Hochschule den Einfluss der Wirtschaft kritisch beäugen zu wollen. Kennern der bayerischen Hochschullandschaft ist beispielsweise auch bekannt, dass die „Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege“ weder rechtlich noch faktisch eine Hochschule im herkömmlichen Sinne ist — sondern vielmehr eine Berufs(hoch)schule für den gehobenen Dienst in Bayern.

2. Man ist geneigt, die Macher der Seite hätten nicht sine ira et studio nach Einfluss der Wirtschaft auf das Hochschulwesen gesucht. So findet sich der Eintrag einer Stiftungsprofessur für Neueste Geschichte mit einer Stiftung zur wissenschaftlichen Erforschung der Zeitgeschichte als Stifter. Es handelt sich um das Institut für Zeitgeschichte (IfZ), das in der Rechtsform einer öffentlichen Stiftung bürgerlichen Rechts von Bund und Ländern getragen wird. Die Professur ist keine Stiftungsprofessur, die Stelle des Direktors des IfZ beinhaltet aufgrund einer Kooperation vielmehr auch eine planmäßige Professur.

3. Aber auch in anderen Fakultäten wäre es genauerer Recherchen wert, ob etwa die Bundesagentur für Arbeit oder ein Helmholtz-Zentrum als Stifter von Stiftungsprofessuren auf einer Watchlist gegen Einfluss der Wirtschaft auf die Lehre und Forschung geführt werden sollten. Denn während die Bundesagentur für Arbeit als Körperschaft öffentlichen Rechts ohnehin Teil der mittelbaren Staatsverwaltung sind, wird etwa das Helmholtz-Zentrum grundlegend von der öffentlichen Hand finanziert. Alles in allem leuchten einige der genannten Akteure als Negativbespiele nicht ein.

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aventinus collectanea [31.03.2015]: Andreas C. Hofmann: Studieren und Publizieren. Beiträge aus Theorie und Praxis zu einer modernen Form von Wissenschaftskommunikation https://eindruecke.achmnt.eu/2015/03/5756/ Tue, 31 Mar 2015 21:59:23 +0000 http://www.einsichten-online.de/?p=5756 aventinus-online.de/collectanea/

Die Schriftensammlung bietet einen Überblick zum Œuvre des Geschäfts­führenden Herausgebers zu Studentischem Publizieren. Die Abschnitte Theorie und Praxis vereinen hierbei seine theoretisch-deskriptiven Erörterungen mit Beiträgen aus der Studienzeit.

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Organisationale Hochschulautonomie in Bayern — die Verwendung der Experimentier- und Öffnungsklauseln des Bayerischen Hochschulgesetzes vom 23. Mai 2006 https://eindruecke.achmnt.eu/2014/06/5149/ Sun, 08 Jun 2014 11:46:01 +0000 http://www.einsichten-online.de/?p=5149 Read more…]]> http://www.wissenschaftsmanagement-online.de/node/4425

Eher unspektakuläre Formulierungen beenden das Bayerische Hochschulgesetz (BayHSchG), indem sie in Artikel 106 Abs. 2 eine sogenannte Experimentierklausel einführen, die es den Hochschulen ermöglicht mit Zustimmung des zuständigen Staatsministeriums vor allem hinsichtlich ihrer Organisation und der Studierendenvertretungen vom BayHSchG abzuweichen. Wie weit aber geht die Wirkmächtigkeit dieser Klausel? Wie wurde sie bislang in Bayern von den Hochschulen und dem Ministerium eingesetzt?

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LMU: Zusätzlicher Sitz für Studierende im Hochschulrat https://eindruecke.achmnt.eu/2013/05/4435/ Tue, 28 May 2013 10:02:20 +0000 http://www.einsichten-online.de/?p=4435 Read more…]]> http://www.uni-muenchen.de/aktuelles/amtl_voe/0900/921-grdo-fue-aesatz.pdf

Nachdem das Bayerische Wissenschaftsministerium bereits im März durch eine Änderung der für die LMU München geltenden Abweichungsverordnung den juristischen Weg für eine entsprechende Anpassung der Grundordnung der LMU München freigemacht hatte, ist es nun amtlich: Mit den nächsten Hochschulwahlen verfügen die Studierenden an der LMU München über zwei Sitze im Hochschulrat, während die Gruppen der wissenschaftlichen und sonstigen Mitarbeiter weiterhin nur einen Vertreter in das höchste Gremium der Universität entsenden können. Damit reagiert die LMU München nach der Universität Passau als zweite bayerische Universität auf die gewachsene Bedeutung der Gruppe der Studierenden innerhalb des hochschulpolitischen Gefüges mit einer Erweiterung der Mitbestimmungsrechte in den Aufsichtsgremien der Universität.

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Der „Bundesverband“ der Geschichtsstudierenden in Deutschland: Die Bundesfachschaftentagung (BuFaTa) Geschichte https://eindruecke.achmnt.eu/2011/05/1323/ Tue, 24 May 2011 21:55:14 +0000 http://www.einsichten-online.de/?p=1323 Read more…]]> Viele Studierende dürften den Eindruck haben, „wahre“ Hochschulpolitik würde nur unter Professoren stattfinden. Vielleicht wird Studierendenverbänden wie dem bundesweiten fzs (Freier Zusammenschluss von StudentInnenschaften) noch ein gewisses Maß an Einfluss attestiert. Aber die einzelnen Fachschaften? Haben diese die Möglichkeit, über die Grenzen ihrer Universität hinaus Politik zu machen?

Diese Möglichkeit bietet die jährlich stattfindende Bundesfachschaftentagung Geschichte (BuFaTa). Turnusmäßig an verschiedenen Unis in Deutschland ausgerichtet, treffen sich nicht nur die bedeutenden Geschichts-Fachschaften aus ganz Deutschland einmal im Jahr, um sich über die hochschulpolitischen Entwicklungen in ihren Fächern auszutauschen. Dies mag als überflüssig erscheinen, ist es allerdings nicht! Bietet es doch die Möglichkeit, über den eigenen Tellerrand hinauszublicken und die Entwicklungen an anderen Universitäten mitzuverfolgen. Ob Studienbeiträge, BA/MA-Reform, berufliche Perspektiven oder einzelne Fachschaftsprojekte. Die BuFaTa bietet die Möglichkeit, sich auszutauschen und eigene Projekte zu profilieren.

Zwischenzeitlich hatten sich auch regionale Formen der Koordination der Geschichts-Studierendenvertretungen entwickelt. So gab es in Bayern im letzten Jahrzehnt zahlreiche, von der Fachschaft Geschichte der LMU München initiierte Landesfachschaftentagungen (LaFaTa), welche den regionalen Besonderheiten – in diesem Fall des bayerischen Bildungswesens – Rechnung tragen sollten.

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Direkte oder indirekte Wahlen – was ist der Königsweg demokratischer Kultur? Das Beispiel der Senatorenwahl an der LMU München. https://eindruecke.achmnt.eu/2010/10/695/ Sat, 02 Oct 2010 12:06:01 +0000 http://einblicke.andreashofmann.eu/?p=695 Read more…]]> Die vergangene (indirekte) Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung sowie das Schweizer Minarettverbot durch einen (direkten) Volksentscheid trugen zu einer teils lebhaften Diskussion über Vor- und Nachteiler direkter und indirekter Demokratie bei. Die einen fürchten, des Volkes Meinung könnte unbesonnene Entscheidungen hervorbringen; die anderen sprechen davon, die immer größer werdende Distanz zwischen Regierten und Regierenden schließen zu wollen. Auf der Suche nach einem Königsweg scheiden sich die Geister. Aber gibt es ihn überhaupt – einen Königsweg demokratischer Kultur? Oder scheint es nicht gebotener, den Königsweg je nach – politikwissenschaftlich gesprochen – politischem System neu zu definieren?

An der LMU München werden im Oktober zum ersten Mal die studentischen Vertreter im Senat – dem höchsten Gremium der Universität – nicht mehr direkt, sondern vom Konvent der Fachschaften in dessen konstituierender Sitzung gewählt. Dieser Konvent besteht aus den Vertretern der Fachschaftsvertretungen der einzelnen Studiengänge, welche wiederum direkt von den Studierenden gewählt wurden. Die studentischen Vertreter im LMU-Senat werden somit nach einem klassisch indirekten Wahlmodus bestimmt. Gewiß, dieses Modell ist vor allem bei den parteipolitisch gebundenen Hochschulgruppen nicht unumstritten. Seine Vorzüge werden allerdings bei einer Betrachtung des status quo ante deutlich.

Bis einschließlich 2010 hatten an der LMU München die Studierenden zwei Wahlen durchzuführen: die Wahlen zu den jeweiligen Fachschaftsvertretungen und diejenigen zu den Vertretern im Senat. Man möchte nun meinen, dass insbesondere die Wahlen zu den basisnahen Fachschaftsvertretungen auf Seite der Wählenden wie auch der Gewählten auf großes Interesse hätten stoßen dürfen. Besteht hier doch das beste Rekrutierungspotential! Die Wahrheit sieht allerdings nüchterner aus: Durchschnittlich nicht weit über 10 % Wahlbeteiligung seitens der Studierenden scheinen bereits ein herber Schlag für die Legitimation studentischer Mitbestimmung. Was aber sagt es aus, dass zu fast allen Fachschaftsvertretungen nur parteiungebundene Listen (zudem ohne Gegenlisten) kandidieren, während zu den Senatswahlen beispielsweise 2008 insgesamt neun Listenvorschläge eingereicht wurden?

Man könnte nun argumentieren, dass es in den Fachschaftsvertretungen nichts zu entscheiden gäbe – allein eine solche Argumentationsweise würde schon Bände sprechen. Hierbei vergisst man allerdings, dass die Fachschaftsvertretungen einer Fakultät durch Ihre Vertreter im Fakultätskonvent die studentischen Vertreter in den Fakultätsräten (den höchsten Gremien der Fachbereiche) bestimmen. Aber auch hier hielt sich das Interesse parteigebundener Hochschulgruppen bisweilen in höchsten Grenzen. Sicherlich ist es reizvoll, eine Liste für den Senat aufzustellen, wenn man nur über universitätsweit zehn Unterstützer verfügen muss (§ 8 Abs. 4 Satz 1 BayHSchWO)! Sicherlich ist es auch mühsamer, sich nach Art einer Ochsentour in die Fachschaftsvertretungen wählen zu lassen, um von dort aus zu versuchen, über Fakultätskonvent und Konvent der Fachschaften Einfluss auf Personalien zu nehmen!

Umgekehrt zu behaupten, parteigebundene und weitere Hochschulgruppen würden sich ausschließlich für die protokollarisch hochdotierten Ämter von Senatoren (und Hochschulräten) interessieren, wäre auch zu einfach. Gibt es doch häufig parteigebundene Einzelpersonen, welche auf parteilosen Listen kandidieren; die Hochschulgruppe einer für ihre Arbeitnehmernähe bekannten Volkspartei unterstützte in den vergangenen Jahren sogar die parteilose Liste der Fachschaften für den Senat und engagierte sich auf dem Konvent. Doch betrachtet man, welche Befugnisse der Konvent der Fachschaften bereits vor Einführung der indirekten Senatorenwahl hatte, müssen sich die Hochschulgruppen die Frage gefallen lassen, warum sie sich für dessen Arbeit bisweilen nur sporadisch interessierten. Wählt der Konvent doch nicht nur die studierendenvertretungsinternen Ämter (Geschäftsführung, Referate etc.), sondern auch die Vertreter in den zentralen Ausschüssen, der Erweiterten Hochschulleitung und der zentralen Studienbeitragskommission.

Was aber sind die expliziten Vorteile des neuen Systems? Bei der Studierendenvertretung handelt es sich um die Vertretung einer per se erst einmal nicht politisch zu verortenden Gruppe. Insofern erscheint es mehr als wichtig, dass die Interessen der Studierenden gegenüber den Interessen anderer universitärer Gruppen mit einer Stimme vertreten werden. Dies ist für die Vertreter in den zentralen Ausschüssen, der Erweiterten Hochschulleitung sowie der zentralen Studienbeitragskommission durch deren einheitliche Benennung durch den Konvent gewährleistet, auch wenn diese mit „nur“ einem fakultativen Mandat ausgestattet sein mögen. Allein die studentischen Senatoren und theoretisch auch der aus deren Reihen gewählte studentische Hochschulrat können diese einheitliche Stimme stören. Inwiefern dies mehr Partikularinteressen als den Interessen der gesamten Studierendenschaft dient, soll an anderer Stelle beantwortet werden.

Wird dieses neue Modell die Folge haben, dass sich die Hochschulgruppen auch mehr auf Ebene der Fachschaften engagieren? Es bleibt zu hoffen! Man stelle sich nur vor, die etablierten Parteien würden erst ab Landesebene kandidieren und die kommunale Ebene den Bürger- und Freien Wählerinitiativen überlassen. Ein verheerendes Bild! Gibt es somit einen Königsweg demokratischer Kultur? Dies ist fallweise zu entscheiden – manchmal kann es allerdings zielführender sein, die direkten Mitwirkungsrechte des Einzelnen zu Gunsten eines funktionierenden Systems einzuschränken

Andreas C. Hofmann (*1980), Ältestenrat für Rechtsangelegenheiten (komm.) der Studierendenvertretung der LMU München, Juni 2008 bis September 2009 Mitglied der Erweiterten Hochschulleitung der LMU München.

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Zwischen Republik und Wirtschaftsunternehmen. Zur Organisation einer Universität und der Rolle der Geschichtswissenschaften am Beispiel der LMU München https://eindruecke.achmnt.eu/2010/06/252/ Mon, 31 May 2010 23:00:12 +0000 http://einblicke.andreashofmann.eu/?p=252 Read more…]]> Präsident, Kanzler, Dekan, Senator, Hochschulrat … dies sind einige Amtsbezeichnungen, welche vielen Studierenden geläufig sein dürften. Was aber macht ein Präsident? Wie wird ein Hochschul­rat gewählt? Was sind die Aufgaben eines Senators? Und welche Mitbestimmungsrechte hat der Ein­zelne? Gleicht die Universität eher einer Republik, wie es der Kandidat für das Amt des Präsidenten der LMU München, der ehemalige Kulturstaatsminister im Bundeskanzleramt Julian Nida-Rümelin propagierte, oder einem Wirtschaftsunternehmen, wie sich die Technische Universität München versteht? Dies sind nur einige Fragen, welche sich einige Studierende stellen, wenn sie von hochschulpolitischen Stichworten hören. Der Artikel wird dies nach Art eines Lexi­kons abhan­deln und versuchen Wirkzusammenhänge darzu­stellen.

Hochschulleitung

Das mit den weitreichendsten Befugnissen ausgestattete Gremium ist die Hochschulleitung. Sie be­steht aus dem Präsidenten, den für einzelne Ressorts zuständigen vier Vizepräsidenten und dem Kanzler als Verwaltungschef. Die Hochschulleitung entscheidet über die Mittelverteilung innerhalb der Universität, die Berufung von Professoren und macht Vorschläge zur Änderung der Grundord­nung sowie zur Wahl der externen Hochschulratsmitglieder. Die Mitglieder der Hochschulleitung werden vom Hochschulrat gewählt. Während das Amt des Präsidenten öffentlich ausgeschrieben wird, wer­den die Vizepräsidenten vom Präsidenten vorgeschlagen. Eine Besonderheit besteht an der LMU darin, dass das Amt des Kanzlers durch das eines Vizepräsidenten für Personal- und Wirt­schaftsverwaltung ersetzt wurde. Eine Neuerung der Hochschulreform des Jahres 2007 stellt die Er­weiterte Hochschulleitung dar. Sie besteht aus den Mitgliedern der Hochschulleitung, den Dekanen sowie als Besonderheit an der LMU je einem Vertreter der wissenschaftlichen Mitarbeiter, der sons­tigen Mitarbeiter, der Studierenden und der Frauenbeauftragten. Sie nimmt überwiegend beratende Funktionen wahr.

Hochschulrat

Der Hochschulrat nimmt an den Universitäten in Bayern die Funktionen eines Aufsichtsgremiums war. Er wählt den Präsidenten und die Vizepräsidenten, beschließt über Änderungen der Grundord­nung sowie auf Vorschlag der Erweiterten Hochschulleitung über die Gliederung der Universität in Fakultäten und nimmt den Rechenschaftsbericht des Präsidenten entgegen. Der Hochschulrat be­steht an der LMU aus insgesamt 16 Mitgliedern, wobei die Hälfte vom Senat aus dessen Reihen be­stellt wird. Die verbleibenden acht Hochschulräte werden nach einem komplexen Verfahren auf Vorschlag der Hochschulleitung vom Senat gewählt und vom Staatsministerium bestellt. Bis 2007 nahm die Funktionen des Hochschulrates der Erweiterte Senat wahr, der aus den Senatoren, den Dekanen sowie weiteren gewählten Vertretern universitärer Gruppen be­stand.

Senat

Am ehesten mit einem Parlament vergleichbar ist der akademische Senat. Dies besteht aus direkt gewählten Vertretern der Professoren, der wissenschaftlichen Mitarbeiter, der sonstigen Mitarbeiter sowie den vom Konvent der Fachschaften gewählten Vertretern der Studierenden. Der Senat be­schließt über die von der Universität zu erlassenden Rechtsvorschrif­ten, wozu insbesondere die Stu­dien- und Prüfungsordnungen gehören, gibt Empfehlungen zu Beru­fungsverfahren ab, bestellt die Mitglieder der zentralen Ausschüsse sowie die hochschulangehörigen Mitglieder des Hochschulra­tes und beschließt über den Vorschlag der Hoch­schulleitung für die nicht hochschulangehörigen Mitglieder des Hochschulrates. Leider verlor der Senat – welcher einem demokratischen Gremium immerhin am nächsten kommt – im Rahmen der Hochschulreform des Jahres 2007 zu Gunsten der Hochschulleitung und des Hochschulrates an Be­fugnissen. So läge nach Gesetzeslage die Abschaf­fung oder Einführung von Studiengängen im Kompetenzbereich des Hochschulrats. Hiervon weicht die LMU durch die so genannte Experimen­tierklausel ab und übertrug diese Befugnis dem Senat.

Fakultäten

Die organisatorischen Grundeinheiten der Universität sind nach Bayerischem Hochschulgesetz die Fakultäten – derer gibt es an der LMU 18. Sie sind für die Berufungs-, Habilitations- und Promoti­onsverfahren zuständig, beschließen über die Studien- und Prüfungsordnungen der ihnen zugeord­neten Fächer und die Ressourcenverteilung innerhalb der Fakultät. Sie bilden somit eine Art akade­mische Lehr- und Forschungseinheit. Ferner wird auf Ebene der Fakultäten in einer paritätisch be­setzten Kommission über die Verwendung der Studienbeiträge beraten, wobei der Dekan die end­gültige Entscheidung trifft. Er ist der erste Mann der Fakultät und wird hierbei vom Prodekan ver­treten. Ferner werden für die Bereiche Studium und Forschung ein Studiendekan und ein For­schungsdekan gewählt. Das entscheidende Gremium der Fakultät ist der Fakultätsrat, welcher sich wie der akademische Senat aus direkt gewählten Vertretern der Professoren, der wissenschaftlichen Mitarbeiter und der sonstigen Mitarbeiter sowie den vom Fakultätskonvent gewählten Vertretern der Studierenden zusammensetzt.

Departments/ Zentren

Die meisten Fakultäten sind in Departments unterteilt. Diese sind – so das Wortungetüm des Ge­setzgebers – wissenschaftliche Betriebseinheiten. So unterteilt sich unsere Fakultät für Geschichts- und Kunstwissenschaften in das Historische Seminar sowie das Department Kunstwis­senschaften. Departments entscheiden selbständig über die Verteilung der ihnen zugewiesenen Ressourcen und Erarbeiten Vorschläge für die Entscheidungen der Fakultät in fachlichen Angelegenheiten. Da die Leitungskollegien der Departments zumindest theoretisch nur mit Professoren besetzt sein können, bedeutet dies, dass die weiteren Gruppen bei der Erarbeitung von Vorschlägen für die Fakultätsgre­mien nicht beteiligt werden müssen. Seit 2008 kam verstärkt noch eine neue Form der Universitäts(zer)gliederung hinzu: So forderte im Rahmen des so genannten 50/40/10-Strategieprozesses die Hochschulleitung die Einrichtung interdisziplinärer Zentren. Diese koordinieren die Ressourcen der Departments auf fakultätsübergreifender Ebene.

Studierendenvertretung

Aufgrund der Experimentierklausel weichen die Vertretungsstrukturen der Studierendenvertretung vom Bayerischen Hochschulgesetz komplett ab und sind weitestgehend dem Parallelmodell nach­empfunden, welches bis 2007 neben den gesetzlich vorgegebenen Strukturen praktiziert wurde. Während das Gesetz zuvor die Arbeit der universitätsweiten Studierendenvertretung dem von den Studierenden direkt gewählten studentischen Konvent und dem studentischen Sprecherrat übertrug, ist das neue Modell realitätsnäher: Das oberste Gremium der Studierendenvertretung ist nun der aus Vertretern der einzelnen Fachschaften bestehende Konvent der Fachschaften. Dies bringt die Arbeit der Studierendenvertretung näher an die Basis. Die Einsetzung von Geschäftsführern und Referen­ten ermöglicht es, die Aufgaben, die zuvor – zumindest offiziell – nur den vier studentischen Spre­cherräten oblagen, auf mehrere Schultern zu verteilen. Aber auch auf Ebene der Fakultäten und der Studiengänge ändert sich vieles. So sieht die neue Grundordnung pro Studiengang eine Fachschafts­vertretung vor; nur fachverwandte oder Studiengänge mit geringen Studierendenzahlen werden zu­sammengeschlossen. Bisher bestand pro Fakultät nur eine Fachschaftsvertretung – zahlreiche Fächer waren somit in einer Vertretung zwangsvereinigt.

Und die Rolle der Geschichtswissenschaften?

Die Geschichtswissenschaften spielen in diesem komplexen Geflecht nur eine sehr kleine Rolle. Mit dem Historischen Seminar verfügen sie über ein eigenes Department, welches zusammen mit dem Department Kunstwissenschaften die Fakultät für Geschichts- und Kunstwissenschaften bildet. Auf der universitätsweiten Ebene spielen die Geschichtswissenschaften nur zusammen mit den Kunstwissenschaften eine Rolle. Der Dekan ist Mitglied der Erweiterten Hochschulleitung und den Professoren der Fakultäten für Geschichts- und Kunstwissenschaften sowie Altertumskunde steht ein Vertreter im Senat zu.

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