LMU: Zusätzlicher Sitz für Studierende im Hochschulrat


http://www.uni-muenchen.de/aktuelles/amtl_voe/0900/921-grdo-fue-aesatz.pdf

Nachdem das Bayerische Wissenschaftsministerium bereits im März durch eine Änderung der für die LMU München geltenden Abweichungsverordnung den juristischen Weg für eine entsprechende Anpassung der Grundordnung der LMU München freigemacht hatte, ist es nun amtlich: Mit den nächsten Hochschulwahlen verfügen die Studierenden an der LMU München über zwei Sitze im Hochschulrat, während die Gruppen der wissenschaftlichen und sonstigen Mitarbeiter weiterhin nur einen Vertreter in das höchste Gremium der Universität entsenden können. Damit reagiert die LMU München nach der Universität Passau als zweite bayerische Universität auf die gewachsene Bedeutung der Gruppe der Studierenden innerhalb des hochschulpolitischen Gefüges mit einer Erweiterung der Mitbestimmungsrechte in den Aufsichtsgremien der Universität.

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