Urheberrecht – eindrücke — Information, Geschichte, Kultur https://eindruecke.achmnt.eu von Dr. Andreas C. Hofmann Fri, 13 Jan 2023 17:01:39 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.6.2 https://eindruecke.achmnt.eu/wp-content/uploads/2020/05/cropped-einsichten-titel1-2-32x32.jpg Urheberrecht – eindrücke — Information, Geschichte, Kultur https://eindruecke.achmnt.eu 32 32 208800265 #infosociety Upload-Filter. Das Netz der schwarzen Listen https://eindruecke.achmnt.eu/2018/01/7458/ Tue, 23 Jan 2018 22:37:05 +0000 http://www.einsichten-online.de/?p=7458 www.sz.de/1.3835794

Die EU-Kommission will große Online-Plattformen verpflichten, alle Inhalte zu scannen, die Nutzer hochladen. Gegner warnen, dass damit ein System von automatisierter Zensur installiert würde. Solche Filter werden im Kampf gegen Kinderpornografie bereits erfolgreich eingesetzt, doch sie könnten auch politisch missbraucht werden.

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eLearning in der digitalen Steinzeit? Die VG Wort machts möglich https://eindruecke.achmnt.eu/2017/02/6944/ Mon, 13 Feb 2017 21:41:27 +0000 http://www.einsichten-online.de/?p=6944 Read more…]]> Sie wollen als Studierender die Texte Ihrer Kurse digital einsehen und beziehen? Sie wollen als Dozent Ihre Semesterapparate digital zur Verfügung stellen? In Zeiten der digitalen Wissenskultur ist dies doch kein Problem! Da haben Sie die Rechnung ohne die VG Wort gemacht! Diese setzte vor Gericht durch, dass die Vergütungsansprüche nun nicht mehr pauschal abgegolten werden können, sondern je Seite und Nutzer.

Weiterführend: https://www.kmk.org/aktuelles/artikelansicht/intranetnutzung-neuer-rahmenvertrag-fuer-die-verwendung-von-schriftwerken-fuer-lehre-und-forschung-an-hochschulen.html

[Der sentimentale Redakteur fühlt sich fast nostalgisch an die 1990er Jahre erinnert, als er sich mit den Kollegiaten seiner gymnasialen Oberstufe Texte noch per Fax auf Thermalpapier gegenseitig zusandte. Anm. ACH]

Zahlreiche Hochschulen wie die LMU München haben dieser im Geiste kameralistischer Vorstellungen des letzten Jahrhunderts geschlossenen Vereinbarung die Gefolgschaft verweigert. Zwar wurde eine Übergangsfrist bis 30. September 2017 vereinbart. Wie es danach mit digitalen Semesterapparaten weitergeht, ist unklar. Und dabei gehören digitale Semesterapparate gerade einmal der ersten Generation von eLearning an.

Die LMU München führt in einer ausführlichen Stellungnahme aus, welche Schritte erforderlich wären, um nach dem neuen Rahmenvertrag ein urheberrechtlich geschütztes Werk Studierenden bereitstellen zu dürfen. Sie bezeichnet den damit verbundenen Aufwand für die Lehrenden zu recht als „völlig inakzeptabel“:

  1. Prüfung, ob der bereitzustellende Werkauszug in den Geltungsbereich von § 52a UrhG fällt.
  2. Falls ja, Prüfung, ob für das zu nutzende Werk eine Lizenz der Universität besteht (z. B. im Rahmen der elektronischen Bestände der Universitätsbibliothek).
  3. Sofern keine Lizenz vorliegt, Einholung eines sogenannten „angemessenen Angebots“ des Rechteinhabers (z. B. von einem Verlag).
  4. Soweit der Rechteinhaber keine „angemessene“ Offerte abgibt, ist eine Bereitstellung über § 52a UrhG zulässig.
  5. Danach: Einzelmeldung (genutztes Werk, Seitenumfang, Anzahl der Teilnehmer an der Lehrveranstaltung) an die VG Wort über ein Meldeportal der VG Wort.
  6. Abrechnung der Einzelnutzungen und Rechnungsstellung der VG Wort an die Lehrenden bzw. die Universität.
  7. Ggfs. Prüfung der Richtigkeit der Meldungen durch die VG Wort bei den Hochschulen.

© Nrn. 1 bis 7: http://www.uni-muenchen.de/aktuelles/vgwort/

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#irrsinn Neue Mogelpackung zur W-LAN-Störerhaftung https://eindruecke.achmnt.eu/2016/06/6523/ Thu, 02 Jun 2016 22:06:37 +0000 http://www.einsichten-online.de/?p=6523 Read more…]]> http://www.internet-law.de/2016/05/neue-mogelpackung-zur-w-lan-stoererhaftung.html

Nachdem die große Koalition also nicht mehr als eine Mogelpackung anbietet, gilt es abzuwarten, ob der EuGH die Weichen deutlich anders stellt. Der Eindruck, der Gesetzgeber würde seine originären Aufgaben nicht mehr wahrnehmen, wird hier einmal mehr bestätigt.

… meint Thomas Stadler [31.05.2016]

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Internetpräsenz von Kanzlei „Urmann und Collegen“ nicht mehr erreichbar https://eindruecke.achmnt.eu/2014/11/5494/ Wed, 12 Nov 2014 16:47:06 +0000 http://www.einsichten-online.de/?p=5494 Read more…]]> http://www.urmann.com/
http://web.archive.org/web/20141028184008/http://www.urmann.com/

Die Homepage der durch die Redtube-Affäre berüchtigt gewordenen Rechtsanwaltskanzlei „Urmann und Collegen“ ist offensichtlich nicht mehr am Netz. Auch die letzte Version im Internet-Archive vom 28.10.2014 zeigt nur eine Platzhaltermeldung an. Ein technischer Fehler kann somit als unwahrscheinlich gelten. Der Whois-Eintrag verweist hingegen noch auf die „U+C Urmann+Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH“.

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Redtube-Affäre 2.0? Betrüger schocken Internet-Nutzer mit fingierter Abmahnwelle! https://eindruecke.achmnt.eu/2014/10/5441/ Fri, 24 Oct 2014 18:30:45 +0000 http://www.einsichten-online.de/?p=5441 http://www.focus.de/_id_4224294.html

Ende vergangenen Jahres verschickte eine Anwaltskanzlei Abmahnungen an die User des Porno-Portals Redtube und löste damit Ängste aus, Online-Streaming könnte illegal sein. Nun gibt es offenbar Trittbrettfahrer, die fingierte Anwaltsbriefe verschicken. Opfer sollten auf keinen Fall zahlen.

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#jur Masterarbeit zu Rechtsfragen des Streaming v. Dipl.-Jur. Annika Dam, LL.M. https://eindruecke.achmnt.eu/2014/08/5759/ Sun, 24 Aug 2014 11:04:28 +0000 http://www.aussichten-online.net/?p=5759 Read more…]]> http://www.wbs-law.de/pressemeldungen-wilde-beuger-solmecke/masterarbeit-zu-rechtsfragen-des-streaming-dipl-jur-annika-dam-ll-m-49262/

Die Arbeit untersucht Rechtsfragen des Streaming sowohl aus Sicht der Werkverwerter, als auch aus Sicht der Nutzer. Zunächst wird das technische Verfahren erläutert, dem die Darstellung von Medieninhalten als Stream zugrunde liegt. Dabei werden auch die unterschiedlichen Arten des Streamings dargestellt. In einem zweiten Schritt wird das Streaming aus Sicht der Werkverwerter betrachtet. Es wird herausgearbeitet, bei welcher Streaming-Art welche Verwertungsrechte betroffen sind. Schwerpunkt der Darstellung sind Rechtsprobleme des Streaming, die sich aus Perspektive der Nutzer ergeben.

Es wird geprüft, ob und unter welchen Umständen ein Eingriff in das Vervielfältigungsrecht nach § 16 UrhG vorliegt. Daran schließt sich die Frage an, ob ein solcher Eingriff, insbesondere bei dem Konsum eines illegal hochgeladenen Streams, durch Schrankenregelungen des Urheberrechtsgesetzes gerechtfertigt werden kann. Diese Prüfung erfolgt anhand des Beispiels kino.to. Die Darstellung endet mit einer Betrachtung der (möglichen) Auswirkungen der urheberrechtlichen Bewertung auf das Verhalten der Urheber und Rechteinhaber, der Streaming-Anbieter sowie der Nutzer von legalen und illegalen Streaming-Angeboten.

© Text: http://www.wbs-law.de

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Endgültiges Aus für Redtube-Abmahner? EU-Gericht erklärt Streaming für legal https://eindruecke.achmnt.eu/2014/07/5214/ Mon, 30 Jun 2014 22:00:07 +0000 http://www.einsichten-online.de/?p=5214 www.focus.de/_id_3912287.html

Die ohnehin düstere Lage für die Redtube-Anwälte verfinstert sich noch weiter: Der europäische Gerichtshof hat Streaming für legal erklärt. Damit verlieren die Abmahnanwälte jegliche Grundlage. Illegale Inhalte sollten Sie aber dennoch auf jeden Fall vermeiden.

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Redtube erwirkt einstweilige Verfügung gegen Abmahnungen https://eindruecke.achmnt.eu/2013/12/4830/ Fri, 20 Dec 2013 23:31:03 +0000 http://www.einsichten-online.de/?p=4830 Read more…]]> http://www.fr-online.de/digital/1472406,25702114.html

In der Abmahnwelle wegen angeblich illegaler Porno-Clips im Internet hat die Plattform Redtube eine einstweilige Verfügung erwirkt. Demnach dürfen keine weiteren Abmahnungen mehr verschickt werden. Mittlerweile liegt eine Strafanzeige gegen Thomas Urmann vor, http://www.konsumer.info/?p=29947.

Zur „Genese“ des Skandals vgl. http://bit.ly/JQJsXW; tagesaktuelle Mitteilungen auch unter wbs-law.de

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Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften zwischen Digitalisierung und Urheberrecht https://eindruecke.achmnt.eu/2013/12/4804/ Thu, 12 Dec 2013 21:13:48 +0000 http://www.einsichten-online.de/?p=4804 Read more…]]> http://idw-online.de/pages/de/event45553

Der Philosophischer Fakultätentag vom 28. bis 30. November an der Fernuniversität befasst sich intensiv mit den Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften zwischen Digitalisierung und Urheberrecht.

Die Plenarversammlung des Philosophischen Fakultätentages findet vom 28. bis 30. November an der FernUniversität in Hagen statt. Am ersten Abend steht ab 18 Uhr eine Podiumsdiskussion auf dem Programm, bei der es um Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften zwischen Digitalisierung und Urheberrecht geht – dies ist auch das Schwerpunktthema des Fakultätentages. „Für die Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften der FernUniversität ist es eine Ehre, dass der Fakultätentag in Hagen stattfindet“, betont Prof. Dr. Felicitas Schmieder, Mitglied im Vorstand des Fakultätentages und Leiterin des Lehrgebiets Geschichte und Gegenwart Alteuropas an der FernUniversität. Die Veranstaltung findet unter dem Dach des Hagener Forschungsdialogs statt.

Die technologische Entwicklung stellt alle Erfahrungen des Druckzeitalters in Frage. Alle Universitäten arbeiten heutzutage mit elektronischen Seminarapparaten etc. Die die FernUniversität ist hierauf in besonderer Weise angewiesen, sie ist daher mit den damit verbundenen Urheberrechtsfragen in Berührung gekommen. Die traditionelle Qualitätssicherung von Inhalten deckt längst nicht mehr alle Publikationsbereiche ab, sogar der Begriff des geistigen Eigentums scheint ins Wanken zu geraten, die großen Förderinstitutionen drängen international mehr und mehr auf Publikationen im Open Access, Verlage stehen zwischen alten und neuen Geschäftsmodellen. Die notwendigen Anpassungen, die das deutsche Urheberrecht derzeit erfährt – und bei denen auch der europäische Rahmen nicht unberücksichtigt bleiben kann –, werden von den unterschiedlichsten Lobby-Gruppen beeinflusst.

Besonders betroffen sind die Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften, jedoch für den großen digitalen Markt zugleich relativ unbedeutend. Sie sollten sich mehr Gehör verschaffen, damit die Entwicklung nicht an ihnen vorübergeht und etwa die digitale Benutzung von Literatur nicht gänzlich unbezahlbar wird, um nur ein Problemfeld zu benennen. An der Podiumsdiskussion am ersten Abend der Veranstaltung werden Dr. Johannes Fournier, Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), Bonn, Dr. Sven Fund, deGruyter-Verlag, Berlin, Prof. Dr. Gudrun Gersmann, Universität zu Köln, Dr. Uwe Jochum, Universität Konstanz, und Dr. Eric Steinhauer, FernUniversität in Hagen, teilnehmen.

Text: FernUniv. Hagen; Quelle: http://idw-online.de/pages/de/event45553

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Über einen kleinen Unterschied, den Umgang mit dem Fernmeldegeheimnis sowie die Frage, wann das Landgericht Köln im 21. Jahrhundert ankommt https://eindruecke.achmnt.eu/2013/12/4801/ Mon, 09 Dec 2013 22:29:46 +0000 http://www.einsichten-online.de/?p=4801 Read more…]]> http://www.abmahnhelfer.de/redtube-abmahnungen-abmahnhelfer-stellt-auskuenftsbeschluesse-online

Das Betrachten gestreamter Videos als strafbare Verletzung des Urheberrechts durch einen Nutzer zu ahnden ist schon höchst fragwürdig, nicht zuletzt, da Nutzer nicht immer eindeutig erkennen können, ob der Anbieter des Streams über eine Lizenz verfügt. Dass der Umgang mit dem Fernmeldegeheimnis in dieser Republik durchaus eingehenderer Diskussionen bedürfte, soll an dieser Stelle nicht breitgetreten werden. Dass ein Landgericht allerdings – evtl. fälschlicherweise – Telekom zur Herausgabe tausender Verbindungsdaten verpflichtet UND hierbei den Unterschied zwischen einem Streaming und einer P2P-Tauschbörse nicht zu erkennen vermag, kann nur noch erschüttern.

Via Archivalia [09.12.2013], http://archiv.twoday.net/stories/572462272/

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#jur Klaus Graf: Urheberrechtsfibel – nicht nur für Piraten. Der Text des deutschen Urheberrechtsgesetzes, erklärt und kritisch kommentiert (2009) https://eindruecke.achmnt.eu/2013/07/4591/ Sat, 13 Jul 2013 14:39:46 +0000 http://www.aussichten-online.net/?p=4591 Read more…]]> http://ebooks.contumax.de/02-urheberrechtsfibel.pdf

Das deutsche Urheberrecht entspricht nicht mehr dem digitalen Zeitgeist, den Bedürfnissen der Netzbürgerinnen und Netzbürger. Nicht nur die Piratenpartei bezweifelt, dass es zukunftstauglich ist. Dieses Buch ist eine bissige Abrechnung mit dem Urheberrechtsgesetz, das den Text vom ersten bis zum letzten Paragraphen allgemeinverständlich erläutert und kritisch auseinander nimmt. Es ist kein gelehrter akademischer Kommentar, sondern eine Streitschrift für digitale Freiheiten und freie Inhalte, die sich vehement gegen eine Verschärfung des Urheberrechts und für eine radikale Reform ausspricht.

Ankündigungstext des Verlages, http://ebooks.contumax.de/nb

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#jur Ausführliches Skript zu allen für das Internet relevanten Rechtsbereichen https://eindruecke.achmnt.eu/2013/05/4292/ Tue, 30 Apr 2013 22:35:58 +0000 http://www.aussichten-online.net/?p=4292 http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/materialien/Skript/Skript_Internetrecht_April_2013.pdf

Das Skript des Münsteraner Medienrechtlers Thomas Hoeren gibt einen allgemeinverständlichen Überblick über für das Internet relevante Rechtsbereiche wie Domainrecht, Urheberrecht, Leistungsschutzrecht und Datenschutzrecht

Via Archivalia [16.04.2013], http://archiv.twoday.net/stories/342798366

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Der Nachrichtendienst für Historiker stellt aufgrund des Leistungsschutzrechts für Verlage seinen Betrieb ein https://eindruecke.achmnt.eu/2013/03/3909/ Thu, 07 Mar 2013 23:16:45 +0000 http://www.einsichten-online.de/?p=3909 Read more…]]> http://www.facebook.com/pages/Nachrichtendienst-f%C3%BCr-Historiker/115531158459138

Nach nunmehr 17 Jahren muss einer der etabliertesten Informationsdienste der Geschichtswissenschaft seinen Betrieb einstellen. Das neue Leistungsschutzrecht für Verlage, welches die auszugsweise, der Aggregierung von Inhalten dienende Zitation urheberrechtlich geschützter Materialien lizenzpflichtig macht, hat somit eines seiner ersten Opfer gefunden. Sich getreu der bisherigen Tradition dieses Blogs weiterer Polemik zu enthalten fällt durchaus schwer — mit dieser mos maiorum soll allerdings auch an dieser Stelle nicht gebrochen werden.

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CC BY-SA 3.0, http://digitalegesellschaft.de

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Kreutzer, Till: Digitalisierung von gemeinfreien Werken durch Bibliotheken. Ein Leitfaden, hrsg. v. Hochsch. bibl.zentr. d. Landes Nordrhein-Westfalen. Köln 2011. https://eindruecke.achmnt.eu/2012/09/3318/ Thu, 27 Sep 2012 13:32:53 +0000 http://www.einsichten-online.de/?p=3318 http://www.hbz-nrw.de/dokumentencenter/veroeffentlichungen/Digitalisierungsleitfaden.pdf

Das Dokument zeigt Bibliotheken und anderen Institutionen auf, welche Rechtsfragen vor, bei und nach der Digitalisierung gemeinfreier Titel zu berücksichtigen sind. Der Leitfaden ist dezidiert für Nicht-Juristen gedacht und daher auch in einem entsprechenden allgemeinverständlichen Duktus abgefasst.

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Zum ›Stellenwert‹ des Fernmeldegeheimnisses in unserem Rechtssystem. Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. April 2012 https://eindruecke.achmnt.eu/2012/08/3119/ Mon, 13 Aug 2012 11:57:50 +0000 http://www.einsichten-online.de/?p=3119 Read more…]]> http://www.tagesschau.de/inland/bghdownloads100.html

Dass die nicht lizenzierte Bereitstellung von MP3´s im Internet illegal ist, bezweifelt heutzutage niemand mehr. Fraglich ist nur, wie hoch die Urheber- und Nutzungsrechte von Künstlern sowie Musikindustrie im Vergleich zu dem in Artikel 10 unserer Verfassung verbrieften Recht auf Fernmeldegeheimnis einzuordnen sind. Dass der Bundesgerichtshof in seinem jüngst veröffentlichten Urteil einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch von Rechteinhabern bereits bei einem einfachen Rechtsverstoß, d.h. beim Hochladen eines einzigen Musiktitels bejaht, lässt aufhorchen. Der Musik-, aber auch der Abmahnindustrie ist es von nun an möglich, bereits einem hochgeladenen Titel die Herausgabe der persönlichen Daten eines Nutzers zu beantragen.

„Ein solcher Antrag setzt – so der Bundesgerichtshof – gleichfalls kein gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzung voraus, sondern ist unter Abwägung der betroffenen Rechte des Rechtsinhabers, des Auskunftspflichtigen und der Nutzer sowie unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit in aller Regel ohne weiteres begründet.“ [1]

Es ist in der Tat so, dass Art. 10 Abs. 2 GG Einschränkungen des Fernmeldegeheimnisses aufgrund eines Bundesgesetzes zulässt. Politik und Gesellschaft müssen sich allerdings die Frage stellen, inwiefern in der Abwägung der Rechtsgüter eine Einschränkung des Fernmeldegeheimnisses zu Gunsten der einmaligen Verletzung eines Urheberrechts wirklich verhältnismäßig ist.[2]

[1] Pressemitteilung des BGH Nr. 126/2012, 10.8.2012, http://juris.bundesgerichtshof.de/ cgi-bin/rechtsprechung/list.py?Gericht=bgh&Art=pm
[2] Vgl. auch den durchaus dezidierteren Kommentar von Rechtsanwalt Udo Vetter, 10.8.2012, http://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/08/10/mini-filesharer-zum-abschuss-freigegeben/

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wbs-law: Abmahnung wegen user-generated content auf facebook https://eindruecke.achmnt.eu/2012/04/2703/ Sat, 21 Apr 2012 10:51:27 +0000 http://www.einsichten-online.de/?p=2703 Read more…]]> https://youtu.be/2aAtTbI2z0w

Nun ist die erste Abmahnung wegen urheberrechtsverletzender Fotos auf facebook-Profilen da! Das ausschlaggebende ist, dass es sich hierbei um user-generated content handelt, d.h. Inhalten, welche von Freunden hochgeladen wurden. wbs-law gibt eine juristische Bewertung zur Impressums- und Prüfpflicht bei facebook-Seiten und Hinweise, welche präventiv getroffen werden können.

[tube]2aAtTbI2z0w[/tube]

Weitere Video-Blogs der Medienrechtskanzlei Wilde, Beuger & Solmecke unter http://www.wbs-law.tv

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Über die verbrauchfreundliche Verwendung eines bislang verbraucherunfreundlichen Instruments https://eindruecke.achmnt.eu/2012/03/2547/ Mon, 12 Mar 2012 17:29:30 +0000 http://www.einsichten-online.de/?p=2547 Read more…]]> http://tagesschau.de/inland/googleverbraucherzentrale100.html

Es soll an dieser Stelle um keine politische oder gar rechtliche Würdigung von Googles neuen Datenschutzbestimmungen gehen – dies geschieht bereits an anderer Stelle ausführlich (e.g. http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,818105,00.html). Erwähnenswert am gegenwärtigen Verlauf dieser Angelegenheit erscheint allerdings, dass eine Verbraucherschutzzentrale nun mit Google einen Großkonzern abmahnt. War das Abmahn(un)wesen bislang immer als Instrument zweifelhafter Anwaltskanzleien und profitgieriger Rechteinhaber im Verruf, scheint sich das Blatt nun – zumindest um ein paar Grad – zu wenden. Bleibt nur zu hoffen, dass das Abmahnwesen entweder gründlich reformiert wird oder die Verbraucher es ausreichend verstehen, es sich selbst zu ihrem eigenen Schutz zu Nutze zu machen.

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Keine freie Wahl des örtlichen Gerichtsstandes bei Urheberrechtsverletzungen https://eindruecke.achmnt.eu/2011/12/2246/ Fri, 30 Dec 2011 18:34:46 +0000 http://www.einsichten-online.de/?p=2246 Read more…]]> http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/01-12-2011-ag-frankfurt-az-30-c-1849-11-25.html

In seiner kürzlich gefällten Entscheidung beschied das Amtsgericht Frankfurt, dass bei Urheberrechtsverletzungen im Internet kein beliebiger örtlicher Gerichtsstand gewählt werden könne. Auch wenn es sich um keine ‚vor Ort‘, sondern ‚im Internet‘ begangene Urheberrechtsverletzung handelt, ist als Gerichtsstand der Wohnsitz des Beklagten anzunehmen, da ‚von  diesem Ort aus‘, die Urheberrechtsverletzung vollzogen wurde.

Via Archivalia [30.12.2011], http://archiv.twoday.net/stories/59215223.

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wbs-law.de: Haftung von Seitenbetreibern für Urheberrechtsverletzungen – Abmahnung wegen Karl-Valentin-Zitaten https://eindruecke.achmnt.eu/2011/11/2093/ Fri, 18 Nov 2011 23:00:51 +0000 http://www.einsichten-online.de/?p=2093 Read more…]]> https://youtu.be/ZJSKYSXJw2c

Ist der Betreiber einer Seite für Urheberrechtsverletzungen von Inhalten haftbar, welche Nutzer auf seine Seite einstellen? Kann eine solche Haftung umgangen werden oder steht man als Betreiber von Blogs, Foren etc. mit einem Fuß im Gefängnis? Sehen Sie hierzu den Video-Podcast von Christian Solmecke zu einem Urteil des LG München I; im vorliegenden Fall wegen Karl-Valentin-Zitaten.

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wbs-law.de: OLG Köln – Auskunftsanspruch bei gewerblichem Ausmaß des Filesharing https://eindruecke.achmnt.eu/2011/10/1989/ Fri, 14 Oct 2011 14:06:24 +0000 http://www.einsichten-online.de/?p=1989 Read more…]]> https://youtu.be/Gs8307d3XNc

Mit der Novelle des deutschen Urheberrechts im Jahre 2008 wurde auch der zivilrechtliche Auskunftsanspruch von Rechteinhabern gegenüber Nutzern im Falle von Urheberrechtsverstößen ‚in gewerblichem Ausmaß‘ (§ 1 Abs. 2 UrhG) eingeführt. Die Rechteinhaber müssen somit nicht mehr ein strafrechtliches Verfahren anstrengen, um an die Verbindungsdaten beschuldigter Nutzer zu gelangen. Näheres hierzu und zur Interpretation des Begriffs „gewerbliches Ausmaß“ sehen Sie im Podcast von wbs-law.de.

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aventinus generalia Nr. 2 [9.8.2010]: Richtlinien zur Texterstellung sowie Urheberrechtshinweise https://eindruecke.achmnt.eu/2010/08/461/ Mon, 09 Aug 2010 17:09:17 +0000 http://einblicke.andreashofmann.eu/?p=461 http://www.aventinus-online.de/service/beitragen

Die folgenden verbindlichen Hinweise zur Erstellung von Texten für aventinus sowie der Urheberrechtspraxis dienen der Vorabinformation interessierter Autoren.

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