wbs-law.de: OLG Köln – Auskunftsanspruch bei gewerblichem Ausmaß des Filesharing


https://youtu.be/Gs8307d3XNc

Mit der Novelle des deutschen Urheberrechts im Jahre 2008 wurde auch der zivilrechtliche Auskunftsanspruch von Rechteinhabern gegenüber Nutzern im Falle von Urheberrechtsverstößen ‚in gewerblichem Ausmaß‘ (§ 1 Abs. 2 UrhG) eingeführt. Die Rechteinhaber müssen somit nicht mehr ein strafrechtliches Verfahren anstrengen, um an die Verbindungsdaten beschuldigter Nutzer zu gelangen. Näheres hierzu und zur Interpretation des Begriffs „gewerbliches Ausmaß“ sehen Sie im Podcast von wbs-law.de.

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