Fakultäten – eindrücke — Information, Geschichte, Kultur https://eindruecke.achmnt.eu von Dr. Andreas C. Hofmann Wed, 11 Jan 2023 14:06:27 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.6.2 https://eindruecke.achmnt.eu/wp-content/uploads/2020/05/cropped-einsichten-titel1-2-32x32.jpg Fakultäten – eindrücke — Information, Geschichte, Kultur https://eindruecke.achmnt.eu 32 32 208800265 Portal Universitätsgeschichte des Universitätsarchivs Würzburg https://eindruecke.achmnt.eu/2014/05/11036/ Wed, 14 May 2014 09:39:34 +0000 http://www.aussichten-online.net/?p=5355 Read more…]]> http://www.uniarchiv.uni-wuerzburg.de/portal_universitaetsgeschichte

Das Portal bietet einen Überblick über digital verfügbare Ressourcen zur Geschichte der Universität Würzburg und ist hierbei neben der allgemeinen Universitätsgeschichte nach Fakultäten und weiteren Einrichtungen gegliedert. Die Spannbreite reicht von der Stiftung der Universität 1582, über die Geschichte der Fakultät für Physik und Astronomie seit 1749 bis hin zu Depromotionen in den Jahren 1933-1945. Hierbei stehen neben Textquellen auch Bildmaterialien zur Verfügung.

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Fakultäten, Fachbereiche, Engere Fakultät https://eindruecke.achmnt.eu/2012/09/2962/ Mon, 03 Sep 2012 18:32:40 +0000 http://www.aussichten-online.net/?p=2962 Read more…]]> Zu Beginn des 19. Jahrhunderts waren die Hochschulen klassischerweise mit den theologischen, juristischen, medizinischen und philosophischen in vier Fakultäten gegliedert. Ihnen stand damals wie heute ein Dekan vor, wobei die Angelegenheiten in der sogenannten Engeren Fakultät geregelt wurden. Dieses teilweise seiner Bezeichnung nach bis heute existierende Gremium bestand aus Professoren, welche nach von den Universitätsstatuten abhängigen Modi bestimmt wurden. Im Laufe des Jahrhunderts kam zu dieser Viergliederung zumeist eine staatswirtschaftliche Fakultät hinzu, welche die Studierenden entsprechend der Bedürfnisse des Landesherren ausbilden sollte. Ferner kam es zu einer sukzessiven Ausdifferenzierung der Philosophischen Fakultäten in den Geistes- und Naturwissenschaften. Auch im 20. Jahrhundert stellten die Fakultäten die wirklichen „organisatorischen Grundheiten“ der Hochschulen dar, wie es sie beispielsweise das Bayerische Hochschulgesetz bis heute beschreibt. Sämtliche Aufgaben von nicht universitätsweiter Relevanz wurden von den Fakultäten besorgt, welche an den Fachhochschulen zumeist die Bezeichnung Fachbereiche führten. Ihnen steht mit den Fakultäts- oder Fachbereichsräten bis heute ein gemäß den Mitgliedergruppen der Universitäten besetztes Gremium vor. Nachdem es bereits in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts zumindest an größeren Universitäten zu einer weiteren Ausdifferenzierung kam, ist gegenwärtig der Trend absehbar, zunehmend mehr Befugnisse auf wissenschaftliche Einrichtungen zu übertragen.

Literatur: Hofmann (2010): Zur Ausdifferenzierung des Wissens, http://www.aventinus-online.de/no_cache/persistent/artikel/7838; Boehm / Spörl (Hrsg.): Die Ludwig-Maximilians-Universität in ihren Fakultäten. Berlin 1980; Artt. 19 u. 27 BayHSchG i.d.V. v. 9.7.2012.

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aventinus bavarica Nr. 15 [29.5.2010]: Warum die LMU München (keine) 20 Fakultäten hat. Zur Ausdifferenzierung des Wissens an der Ludovico-Maximilianea im Spiegel der Geschichte ihrer Fakultäten https://eindruecke.achmnt.eu/2010/06/331/ Tue, 15 Jun 2010 12:50:30 +0000 http://einblicke.andreashofmann.eu/?p=331 http://www.aventinus-online.de/no_cache/persistent/artikel/7838/

Mit seinem Streifzug durch die Geschichte der Fakultäten an der LMU München seit 1800 zeigt der Autor auf, wie sich das Wissen, seine Rezeption und Produktion ausdifferenzierten.

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Zwischen Republik und Wirtschaftsunternehmen. Zur Organisation einer Universität und der Rolle der Geschichtswissenschaften am Beispiel der LMU München https://eindruecke.achmnt.eu/2010/06/252/ Mon, 31 May 2010 23:00:12 +0000 http://einblicke.andreashofmann.eu/?p=252 Read more…]]> Präsident, Kanzler, Dekan, Senator, Hochschulrat … dies sind einige Amtsbezeichnungen, welche vielen Studierenden geläufig sein dürften. Was aber macht ein Präsident? Wie wird ein Hochschul­rat gewählt? Was sind die Aufgaben eines Senators? Und welche Mitbestimmungsrechte hat der Ein­zelne? Gleicht die Universität eher einer Republik, wie es der Kandidat für das Amt des Präsidenten der LMU München, der ehemalige Kulturstaatsminister im Bundeskanzleramt Julian Nida-Rümelin propagierte, oder einem Wirtschaftsunternehmen, wie sich die Technische Universität München versteht? Dies sind nur einige Fragen, welche sich einige Studierende stellen, wenn sie von hochschulpolitischen Stichworten hören. Der Artikel wird dies nach Art eines Lexi­kons abhan­deln und versuchen Wirkzusammenhänge darzu­stellen.

Hochschulleitung

Das mit den weitreichendsten Befugnissen ausgestattete Gremium ist die Hochschulleitung. Sie be­steht aus dem Präsidenten, den für einzelne Ressorts zuständigen vier Vizepräsidenten und dem Kanzler als Verwaltungschef. Die Hochschulleitung entscheidet über die Mittelverteilung innerhalb der Universität, die Berufung von Professoren und macht Vorschläge zur Änderung der Grundord­nung sowie zur Wahl der externen Hochschulratsmitglieder. Die Mitglieder der Hochschulleitung werden vom Hochschulrat gewählt. Während das Amt des Präsidenten öffentlich ausgeschrieben wird, wer­den die Vizepräsidenten vom Präsidenten vorgeschlagen. Eine Besonderheit besteht an der LMU darin, dass das Amt des Kanzlers durch das eines Vizepräsidenten für Personal- und Wirt­schaftsverwaltung ersetzt wurde. Eine Neuerung der Hochschulreform des Jahres 2007 stellt die Er­weiterte Hochschulleitung dar. Sie besteht aus den Mitgliedern der Hochschulleitung, den Dekanen sowie als Besonderheit an der LMU je einem Vertreter der wissenschaftlichen Mitarbeiter, der sons­tigen Mitarbeiter, der Studierenden und der Frauenbeauftragten. Sie nimmt überwiegend beratende Funktionen wahr.

Hochschulrat

Der Hochschulrat nimmt an den Universitäten in Bayern die Funktionen eines Aufsichtsgremiums war. Er wählt den Präsidenten und die Vizepräsidenten, beschließt über Änderungen der Grundord­nung sowie auf Vorschlag der Erweiterten Hochschulleitung über die Gliederung der Universität in Fakultäten und nimmt den Rechenschaftsbericht des Präsidenten entgegen. Der Hochschulrat be­steht an der LMU aus insgesamt 16 Mitgliedern, wobei die Hälfte vom Senat aus dessen Reihen be­stellt wird. Die verbleibenden acht Hochschulräte werden nach einem komplexen Verfahren auf Vorschlag der Hochschulleitung vom Senat gewählt und vom Staatsministerium bestellt. Bis 2007 nahm die Funktionen des Hochschulrates der Erweiterte Senat wahr, der aus den Senatoren, den Dekanen sowie weiteren gewählten Vertretern universitärer Gruppen be­stand.

Senat

Am ehesten mit einem Parlament vergleichbar ist der akademische Senat. Dies besteht aus direkt gewählten Vertretern der Professoren, der wissenschaftlichen Mitarbeiter, der sonstigen Mitarbeiter sowie den vom Konvent der Fachschaften gewählten Vertretern der Studierenden. Der Senat be­schließt über die von der Universität zu erlassenden Rechtsvorschrif­ten, wozu insbesondere die Stu­dien- und Prüfungsordnungen gehören, gibt Empfehlungen zu Beru­fungsverfahren ab, bestellt die Mitglieder der zentralen Ausschüsse sowie die hochschulangehörigen Mitglieder des Hochschulra­tes und beschließt über den Vorschlag der Hoch­schulleitung für die nicht hochschulangehörigen Mitglieder des Hochschulrates. Leider verlor der Senat – welcher einem demokratischen Gremium immerhin am nächsten kommt – im Rahmen der Hochschulreform des Jahres 2007 zu Gunsten der Hochschulleitung und des Hochschulrates an Be­fugnissen. So läge nach Gesetzeslage die Abschaf­fung oder Einführung von Studiengängen im Kompetenzbereich des Hochschulrats. Hiervon weicht die LMU durch die so genannte Experimen­tierklausel ab und übertrug diese Befugnis dem Senat.

Fakultäten

Die organisatorischen Grundeinheiten der Universität sind nach Bayerischem Hochschulgesetz die Fakultäten – derer gibt es an der LMU 18. Sie sind für die Berufungs-, Habilitations- und Promoti­onsverfahren zuständig, beschließen über die Studien- und Prüfungsordnungen der ihnen zugeord­neten Fächer und die Ressourcenverteilung innerhalb der Fakultät. Sie bilden somit eine Art akade­mische Lehr- und Forschungseinheit. Ferner wird auf Ebene der Fakultäten in einer paritätisch be­setzten Kommission über die Verwendung der Studienbeiträge beraten, wobei der Dekan die end­gültige Entscheidung trifft. Er ist der erste Mann der Fakultät und wird hierbei vom Prodekan ver­treten. Ferner werden für die Bereiche Studium und Forschung ein Studiendekan und ein For­schungsdekan gewählt. Das entscheidende Gremium der Fakultät ist der Fakultätsrat, welcher sich wie der akademische Senat aus direkt gewählten Vertretern der Professoren, der wissenschaftlichen Mitarbeiter und der sonstigen Mitarbeiter sowie den vom Fakultätskonvent gewählten Vertretern der Studierenden zusammensetzt.

Departments/ Zentren

Die meisten Fakultäten sind in Departments unterteilt. Diese sind – so das Wortungetüm des Ge­setzgebers – wissenschaftliche Betriebseinheiten. So unterteilt sich unsere Fakultät für Geschichts- und Kunstwissenschaften in das Historische Seminar sowie das Department Kunstwis­senschaften. Departments entscheiden selbständig über die Verteilung der ihnen zugewiesenen Ressourcen und Erarbeiten Vorschläge für die Entscheidungen der Fakultät in fachlichen Angelegenheiten. Da die Leitungskollegien der Departments zumindest theoretisch nur mit Professoren besetzt sein können, bedeutet dies, dass die weiteren Gruppen bei der Erarbeitung von Vorschlägen für die Fakultätsgre­mien nicht beteiligt werden müssen. Seit 2008 kam verstärkt noch eine neue Form der Universitäts(zer)gliederung hinzu: So forderte im Rahmen des so genannten 50/40/10-Strategieprozesses die Hochschulleitung die Einrichtung interdisziplinärer Zentren. Diese koordinieren die Ressourcen der Departments auf fakultätsübergreifender Ebene.

Studierendenvertretung

Aufgrund der Experimentierklausel weichen die Vertretungsstrukturen der Studierendenvertretung vom Bayerischen Hochschulgesetz komplett ab und sind weitestgehend dem Parallelmodell nach­empfunden, welches bis 2007 neben den gesetzlich vorgegebenen Strukturen praktiziert wurde. Während das Gesetz zuvor die Arbeit der universitätsweiten Studierendenvertretung dem von den Studierenden direkt gewählten studentischen Konvent und dem studentischen Sprecherrat übertrug, ist das neue Modell realitätsnäher: Das oberste Gremium der Studierendenvertretung ist nun der aus Vertretern der einzelnen Fachschaften bestehende Konvent der Fachschaften. Dies bringt die Arbeit der Studierendenvertretung näher an die Basis. Die Einsetzung von Geschäftsführern und Referen­ten ermöglicht es, die Aufgaben, die zuvor – zumindest offiziell – nur den vier studentischen Spre­cherräten oblagen, auf mehrere Schultern zu verteilen. Aber auch auf Ebene der Fakultäten und der Studiengänge ändert sich vieles. So sieht die neue Grundordnung pro Studiengang eine Fachschafts­vertretung vor; nur fachverwandte oder Studiengänge mit geringen Studierendenzahlen werden zu­sammengeschlossen. Bisher bestand pro Fakultät nur eine Fachschaftsvertretung – zahlreiche Fächer waren somit in einer Vertretung zwangsvereinigt.

Und die Rolle der Geschichtswissenschaften?

Die Geschichtswissenschaften spielen in diesem komplexen Geflecht nur eine sehr kleine Rolle. Mit dem Historischen Seminar verfügen sie über ein eigenes Department, welches zusammen mit dem Department Kunstwissenschaften die Fakultät für Geschichts- und Kunstwissenschaften bildet. Auf der universitätsweiten Ebene spielen die Geschichtswissenschaften nur zusammen mit den Kunstwissenschaften eine Rolle. Der Dekan ist Mitglied der Erweiterten Hochschulleitung und den Professoren der Fakultäten für Geschichts- und Kunstwissenschaften sowie Altertumskunde steht ein Vertreter im Senat zu.

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