Fakultäten, Fachbereiche, Engere Fakultät


Zu Beginn des 19. Jahrhunderts waren die Hochschulen klassischerweise mit den theologischen, juristischen, medizinischen und philosophischen in vier Fakultäten gegliedert. Ihnen stand damals wie heute ein Dekan vor, wobei die Angelegenheiten in der sogenannten Engeren Fakultät geregelt wurden. Dieses teilweise seiner Bezeichnung nach bis heute existierende Gremium bestand aus Professoren, welche nach von den Universitätsstatuten abhängigen Modi bestimmt wurden. Im Laufe des Jahrhunderts kam zu dieser Viergliederung zumeist eine staatswirtschaftliche Fakultät hinzu, welche die Studierenden entsprechend der Bedürfnisse des Landesherren ausbilden sollte. Ferner kam es zu einer sukzessiven Ausdifferenzierung der Philosophischen Fakultäten in den Geistes- und Naturwissenschaften. Auch im 20. Jahrhundert stellten die Fakultäten die wirklichen „organisatorischen Grundheiten“ der Hochschulen dar, wie es sie beispielsweise das Bayerische Hochschulgesetz bis heute beschreibt. Sämtliche Aufgaben von nicht universitätsweiter Relevanz wurden von den Fakultäten besorgt, welche an den Fachhochschulen zumeist die Bezeichnung Fachbereiche führten. Ihnen steht mit den Fakultäts- oder Fachbereichsräten bis heute ein gemäß den Mitgliedergruppen der Universitäten besetztes Gremium vor. Nachdem es bereits in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts zumindest an größeren Universitäten zu einer weiteren Ausdifferenzierung kam, ist gegenwärtig der Trend absehbar, zunehmend mehr Befugnisse auf wissenschaftliche Einrichtungen zu übertragen.

Literatur: Hofmann (2010): Zur Ausdifferenzierung des Wissens, http://www.aventinus-online.de/no_cache/persistent/artikel/7838; Boehm / Spörl (Hrsg.): Die Ludwig-Maximilians-Universität in ihren Fakultäten. Berlin 1980; Artt. 19 u. 27 BayHSchG i.d.V. v. 9.7.2012.

Archiv

Kategorien