Universitätskartelle – eindrücke — Information, Geschichte, Kultur https://eindruecke.achmnt.eu von Dr. Andreas C. Hofmann Sun, 20 Mar 2022 21:20:29 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.6.2 https://eindruecke.achmnt.eu/wp-content/uploads/2020/05/cropped-einsichten-titel1-2-32x32.jpg Universitätskartelle – eindrücke — Information, Geschichte, Kultur https://eindruecke.achmnt.eu 32 32 208800265 #achpub Aufs.: Zwischenstaatliche Wissenschaftskommunikation und Wissenschaftspolitik im Deutschen Bund (1815–1848) https://eindruecke.achmnt.eu/2018/08/9472/ Tue, 21 Aug 2018 14:43:10 +0000 http://www.einsichten-online.de/?p=9472 Read more…]]> Urheber: Andreas C. Hofmann Titel: Zwischenstaatliche Wissenschaftskommunikation und Wissenschaftspolitik im Deutschen Bund (1815–1848) Geistige Schöpfung: Sammelbandbeitrag Fundstelle: Jürgen Müller (Hrsg.): Deutscher Bund und innere Nations­bildung im Vormärz (1815–1848). Göttingen 2018, S. 167-184 Anmerkungen: Schriftenreihe der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften Bd. 101 Ort / Zeit: Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 2018-08 Abstract: Der Deutsche Bund war ein Hort der Kommunikation über die Grenzen der Einzelstaaten hinaus und hatte einen maßgeblichen Anteil an der Bildung der deutschen Nation durch Kommunikation! Der Beitrag betrachtet die Universitäten als Subjekte der Wissenschaftskommunikation und Objekte der Wissenschaftspolitik. ]]> 9472 #achpub Vortr.: Wissenschaftskommunikation und Wissenschaftspolitik im Deutschen Bund (1815 bis 1848) https://eindruecke.achmnt.eu/2017/11/7272/ Fri, 24 Nov 2017 20:49:29 +0000 http://www.einsichten-online.de/?p=7272 Read more…]]> Urheber: Andreas C. Hofmann Titel: Wissenschaftskommunikation und Wissenschaftspolitik im Deutschen Bund (1815 bis 1848) Geistige Schöpfung: Vortrag Veranstaltung: Deutscher Bund und innere Nationsbildung im Vormärz (1815–1848) (München 10/2017) Anmerkungen: Eingeladen aufgrund der Dissertation zu „Deutsche Universitäts­politik im Vormärz (1815/19 bis 1848). Ort / Zeit: München: Historische Kommission, 2017-10 Abstract: Der Deutsche Bund war alles andere als ein „vorsintflutliches Monstrum“ (H. Schulze), eine „unwürdige Verfassung“ (K. Griewank) oder gar die „Negation des Nationalstaates“ (E. R. Huber). Der Vortrag zeigt seinen Anteil am Beispiel der Wissenschafts­kommunikation und der Wissenschaftspolitik auf. ]]> 7272 Andreas C. Hofmann: Deutsche Universitätspolitik im Vormärz (1815 bis 1848) zwischen Zentralismus, ›Transstaatlichkeit‹ und »Eigen­staatlichkeitsideologien«. Phil. Diss.proj. [abgeschl.] München 2013 https://eindruecke.achmnt.eu/2013/11/4781/ Sat, 09 Nov 2013 00:27:16 +0000 http://www.aussichten-online.net/?p=4781 Read more…]]> Abgeschlossenes Dissertationsprojekt von Andreas C. Hofmann

Bis heute stellt die Universitätspolitik des Deutschen Bundes in der Zeit zwischen dem Wiener Kongress 1814/15 und der Revolution von 1848/49 ein Forschungsdesiderat dar. Im Jahre 1819 verschärften bekanntlich die Karlsbader Beschlüsse auch die Aufsicht auf die Universitäten. Während die Forschung durchaus zur Umsetzung der Karlsbader Beschlüsse vor Ort einige Einzeluntersuchungen hervorbrachte, fehlt es bis heute an einer Gesamtbetrachtung der Universitätspolitik im Deutschen Bund.

Eine solche Untersuchung muss sich drei Ebenen staatlichen Handelns widmen:

1. Dem von der suprastaatlichen Organisation des Deutschen Bundes ausgehenden Zentralismus, welcher bisher — abgesehen von den bereits erwähnten Karlsbader Beschlüssen des Jahres 1819 und deren Verschärfung 1834 — sträflich vernachlässigt wurde.

2. Den sich auch und vor allem außerhalb des formellen Bundesgeschehens bildenden zwischenstaatlichen Zusammenschlüssen und Kooperationen auf dem Universitätssektor, welche durch das Konzept des Transstaatlichen erfasst werden sollen.

3. Den Eigenstaatlichkeitsideologien der Einzelstaaten des Deutschen Bundes, welche nachweislich nicht immer mit dessen Zentralismus konform liefen. Je nach Rolle des Einzelstaates innerhalb des Gefüges der Bundesglieder konnte dieser eine filternde oder katalysierende Wirkung auf das Bundesrecht entfalten.

Das Dissertationsprojekt setzte es sich hierbei zum Ziel, einen Beitrag zur Neubewertung des Deutschen Bundes in der Forschung zu leisten. Hierzu nehmen die Fragestellungen vor allem die Felder der Verfassung des Deutschen Bundes, seiner Bedeutung für die Nationsbildung und der Bewertung seiner Innenpolitik in den Blick. Aber auch bisher wenig betrachtete Felder wie das österreichische Universitätswesen, die Bedeutung der Bundesüberwachungsbehörden und die Rolle der Bundesorgane selbst werden genauer betrachtet.

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Andreas C. Hofmann: Deutsche Universitätspolitik im Vormärz (1815 bis 1848) zwischen Zentralismus, ›Transstaatlichkeit‹ und »Eigen­staatlichkeitsideologien«. Phil. Diss.proj. [abgeschl.] München 2013 https://eindruecke.achmnt.eu/2013/11/4752/ Sat, 09 Nov 2013 00:26:17 +0000 http://www.einsichten-online.de/?p=4752 Read more…]]> Abgeschlossenes Dissertationsprojekt von Andreas C. Hofmann

Bis heute stellt die Universitätspolitik des Deutschen Bundes in der Zeit zwischen dem Wiener Kongress 1814/15 und der Revolution von 1848/49 ein Forschungsdesiderat dar. Im Jahre 1819 verschärften bekanntlich die Karlsbader Beschlüsse auch die Aufsicht auf die Universitäten. Während die Forschung durchaus zur Umsetzung der Karlsbader Beschlüsse vor Ort einige Einzeluntersuchungen hervorbrachte, fehlt es bis heute an einer Gesamtbetrachtung der Universitätspolitik im Deutschen Bund.

Eine solche Untersuchung muss sich drei Ebenen staatlichen Handelns widmen:

1. Dem von der suprastaatlichen Organisation des Deutschen Bundes ausgehenden Zentralismus, welcher bisher — abgesehen von den bereits erwähnten Karlsbader Beschlüssen des Jahres 1819 und deren Verschärfung 1834 — sträflich vernachlässigt wurde.

2. Den sich auch und vor allem außerhalb des formellen Bundesgeschehens bildenden zwischenstaatlichen Zusammenschlüssen und Kooperationen auf dem Universitätssektor, welche durch das Konzept des Transstaatlichen erfasst werden sollen.

3. Den Eigenstaatlichkeitsideologien der Einzelstaaten des Deutschen Bundes, welche nachweislich nicht immer mit dessen Zentralismus konform liefen. Je nach Rolle des Einzelstaates innerhalb des Gefüges der Bundesglieder konnte dieser eine filternde oder katalysierende Wirkung auf das Bundesrecht entfalten.

Das Dissertationsprojekt setzte es sich hierbei zum Ziel, einen Beitrag zur Neubewertung des Deutschen Bundes in der Forschung zu leisten. Hierzu nehmen die Fragestellungen vor allem die Felder der Verfassung des Deutschen Bundes, seiner Bedeutung für die Nationsbildung und der Bewertung seiner Innenpolitik in den Blick. Aber auch bisher wenig betrachtete Felder wie das österreichische Universitätswesen, die Bedeutung der Bundesüberwachungsbehörden und die Rolle der Bundesorgane selbst werden genauer betrachtet.

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