Überwachung – eindrücke — Information, Geschichte, Kultur https://eindruecke.achmnt.eu von Dr. Andreas C. Hofmann Fri, 08 Jul 2022 18:45:17 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.6.2 https://eindruecke.achmnt.eu/wp-content/uploads/2020/05/cropped-einsichten-titel1-2-32x32.jpg Überwachung – eindrücke — Information, Geschichte, Kultur https://eindruecke.achmnt.eu 32 32 208800265 #web4 Wohin führt uns eigentlich das Internet der Dinge? Keynote auf der IRIS 2019 von Prof. Dr. Jörn von Lucke https://eindruecke.achmnt.eu/2019/09/10530/ Sun, 29 Sep 2019 19:09:53 +0000 http://www.einsichten-online.de/?p=10530 Read more…]]> https://www.zu.de/institute/togi/assets/pdf/JvL-190222-PRAe-Wohin-fuehrt-uns-das-Internet-der-Dinge-IRIS-2019-DE-V1.pdf

Der Leiter des „Open Government Institute“ an der Zeppelin Universität in Friedrichshafen und Lehrstuhlinhaber für Verwaltungs- und Wirtschaftsinformatik Professor Jörn von Lucke behandelt die Bedeutung des Web 4.0 entlang folgender Agenda:

  • Internet der Dinge: Smart bedeutet intelligente Vernetzung
  • Smarte Objekte und Cyberphysische Systeme
  • Intelligent vernetzte Perspektiven: Smart Government
  • Perspektiven in Echtzeit: Realtime Government
  • Dystopie: Gläserne Bürger durch IoT-Datenplattformen
  • Dystopie: Smarter Überwachungsstaat in Echtzeit
  • Datenschutzkonformes und sicheres Internet der Dinge

Textnachweis: Jörn von Lucke

]]>
10530
#infosociety Alexa meets Horst. Wenn der Bundesinnenminister mithört https://eindruecke.achmnt.eu/2019/06/10249/ Tue, 18 Jun 2019 20:55:13 +0000 http://www.einsichten-online.de/?p=10249 Read more…]]> https://www.heise.de/forum/p-34712012/

Warum schützt der Staat die Daten seiner Bürger vor privaten Akteuren, wenn er selbst sich Tür und Tor offenhalten will, um die Überwachung zu verschärfen? Warum darf niemand ohne meine ausdrückliche Zustimmung meinen Namen wissen, wenn der Staat digitale Sprachassistenten zu Abhörwanzen umfunktionieren will?

Beitrag von Dr. Andreas C. Hofmann auf heise.de.

]]>
10249
#infosociety „Outsourcing von Grundrechtsschutz“. Entwurf der EU-Kommission für eine E-Evidence-Verordnung https://eindruecke.achmnt.eu/2018/11/9906/ Fri, 23 Nov 2018 13:01:55 +0000 http://www.einsichten-online.de/?p=9906 Read more…]]> https://www.cr-online.de/blog/2018/05/10/e-evidence-outsourcing-von-grundrechtsschutz-teil-3/

Unter der Überschrift “e-Evidence” hat die Europäische Kommission Vorschläge zum Zugriff von Strafverfolgungsbehörden auf digitale Daten in anderen Staaten vorgelegt. Kern ist die Schaffung einer Möglichkeit für Strafverfolgungsbehörden, die von ihnen benötigten digitalen Daten (“e-Evidence“) unmittelbar bei Service-Providern in anderen Mitgliedsstaaten oder Staaten außerhalb der EU abzufragen. Jedes Instrument stellt eine unmittelbare Verpflichtung eines Providers in einem anderen Staat dar, ohne dass – etwa durch eine European Investigation Order (EIO) oder ein Rechtshilfeersuchen – die Behörden des betreffenden Staates um Hilfe gebeten werden. Wegen der Schwierigkeiten des Staates, das Geschehen in digitalen Räumen wirksam zu erfassen und zu steuern, werden die Plattformanbieter zu Hilfspolizisten, Hilfsstaatsanwälten und Hilfsrichtern.

Textgrundlage: Martin Schallbruch


https://www.datenschutz-bayern.de/dsbk-ent/DSK_96-E-Evidence.html

Die 96. Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder kritisiert den Vorschlag der EU-Kommission für eine E-Evidence-Verordnung. Dieser führe zum Verlust von Betroffenenrechten und verschärfe die Problematik der sog. Vorratsdatenspeicherung. Die Strafverfolgungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten sollen die Befugnis erhalten, Anbieter von Telekommunikations- und Internetdienstleistungen in anderen Mitgliedstaaten der EU und auch in Staaten außerhalb der EU (Drittstaaten) unmittelbar zur Herausgabe von Bestands-, Zugangs-, Transaktions- und Inhaltsdaten zu verpflichten. Im Ergebnis könnten Unternehmen mit Sitz in Deutschland also zur Herausgabe von Daten an Ermittlungsbehörden in anderen EU-Mitgliedstaaten verpflichtet werden, obwohl die verfolgte Tat in Deutschland überhaupt keine Straftat ist.

Textgrundlage: Entschließung vom 7.11.2018


https://glm.io/137861

Die EU-Kommission will es Strafverfolgern aus einem Mitgliedsstaat erlauben, E-Beweismittel wie in der Cloud gespeicherte E-Mails oder Dokumente unabhängig vom Standort der jeweiligen Daten unmittelbar bei Diensteanbietern anzufordern, die in einem anderen Mitgliedsstaat tätig sind. Erstmals werde dann im Bereich der internationalen Zusammenarbeit in Strafsachen die Herausgabe von umfangreichen Bestands-, Zugangs-, Transaktions- und Inhaltsdaten nicht mehr davon abhängig sein, ob die verfolgte Tat in beiden beteiligten Ländern überhaupt strafbar sei. Als Beispiele führen die Datenschützer einen in Deutschland erlaubten Schwangerschaftsabbruch an. Dabei könne es beispielsweise um Daten zur Kommunikation einer Frau mit einem Arzt gehen. Genauso gut sei es möglich, dass Kontakte mit einer Beratungsstelle für Schwangerschaftsabbruch per Telefon oder E-Mail herangezogen würden. 

Textgrundlage: Stefan Krempl


]]>
9906
#infosociety Gesichtserkennung. De Maizière hebt das Recht auf Anonymität auf https://eindruecke.achmnt.eu/2017/08/7220/ Sat, 26 Aug 2017 21:34:17 +0000 http://www.einsichten-online.de/?p=7220 http://sz.de/1.3639958

Eine Technik, die die Menschen ungefragt verfolgt, ist nicht hilfreich, sondern asozial. Hat der unbescholtene Bürger kein Recht mehr, unbeobachtet zu bleiben? Kommentar von Heribert Prantl.

]]>
7220
Deutschland-Akte: Wir präsentieren die ausländischen Domains, die nicht überwacht werden (netzpolitik.org) https://eindruecke.achmnt.eu/2014/06/5191/ Thu, 19 Jun 2014 22:55:07 +0000 http://www.einsichten-online.de/?p=5191 Read more…]]>

jsa-ausnahmen-firmen

Der BND überwacht ja am DE-CIX und weiteren Orten riesige Datenmengen den Internetverkehrs, allein im Jahr 2010 37 Millionene E-Mails.. Da der Auslandsgeheimdienst keine Deutschen überwachen darf, werden einfach Mail-Adressen mit der Top-Level-Domain .de herausgefiltert. Wir bei netzpolitik.org fallen da ja nicht drunter und fragen uns seitdem, ob wir trotzdem illegal überwacht werden.

In den gestern veröffentlichten Snowden-Dokumenten mit Deutschland-Bezug haben wir jetzt die (wenig überraschende) Antwort gefunden: ja.

Im Dokument JSA Restrictions geht es um “Targeting” und Ausnahmen der Überwachung in der gemeinsamen technischen Aufklärung von NSA und BND in Bad Aibling. Dort werden Ausnahmen für folgende zwölf Top-Level-Domains definiert:

  • .as – Amerikanisch-Samoa
  • .at – Österreich
  • .au – Australien
  • .ca – Kanada
  • .de – Deutschland
  • .gu – Guam
  • .mp – Nördliche Marianen
  • .nz – Neuseeland
  • .pr – Puerto Rico
  • .uk – Vereinigtes Königreich
  • .us – Vereinigte Staaten
  • .vi – Amerikanische Jungferninseln

Aber auch die Geheimdienste haben erkannt, dass sich auch hinter .com, .org, .net oder anderen Domains E-Mail-Adressen (oder andere “Selektoren”) von Deutschen befinden können. Also haben sie eine Liste an 31 Domains erstellt, die nicht überwacht werden dürfen, selbst wenn sie nicht unter die obigen TLDs fallen, weil sie “deutsche Firmen oder Objekte (entities)” betreffen. Darunter sind wenig überraschend ein paar große Firmen und Behörden, bei denen eine Geheimdienst-Verbindung zumindest nicht unwahrscheinlich ist:

Wer uns erklären kann, wie die folgenden fünf Domains in die Liste kommen, bekommt ein Bienchen:

Und wie jede gute Black-/Whitelist, hat auch diese ein paar veraltete Einträge:

Schließlich finden sich noch vier Einträge, die keine Domains sind:

  • deutsche-bank
  • herrenknecht
  • wacker
  • <zensiert>@hotmail.com

Alle anderen werden überwacht. Und wo können wir jetzt beantragen, dass “netzpolitik.org” in diesen elitären Kreis aufgenommen wird? Update: Wir haben’s mal per Mail an zentrale@bundesnachrichtendienst.de versucht.

Lizenz: CC BY-NC-SA 3.0 DE, Quelle: http://netzpolitik.org/2014/deutschland-akte-wir-praesentieren-die-auslaendischen-domains-die-nicht-ueberwacht-werden

]]>
5191
Die Mensch-Maschine: Der Zombie lebt — Sascha Lobo zum EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung https://eindruecke.achmnt.eu/2014/04/5032/ Wed, 09 Apr 2014 18:21:07 +0000 http://www.einsichten-online.de/?p=5032 http://spon.de/aecI6

Ist das EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung ein uneingeschränkter Erfolg? Leider nein. Politiker und Behörden halten an der Sammelwut fest. Dabei gibt es ein dramatisches Übergewicht an Überwachung.

]]>
5032
›Trotz Ignoranz der Mehrheit‹. Ein Plädoyer für den Fortbestand eines vermeintlich anonymen Internet https://eindruecke.achmnt.eu/2011/08/1717/ Tue, 16 Aug 2011 22:07:19 +0000 http://www.einsichten-online.de/?p=1717 Read more…]]> http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,778988,00.html

Die Diskussion um einen Klarnamenszwang im Netz gehört zwar schon nicht mehr zum Tagesgeschehen; trotzdem erscheint es umso wichtiger, die Problematik des staatlichen Zugriffs auf die informationelle Selbstbestimmung aktuell zu halten. Es sei vorab gestattet, an dieser Stelle mit einigen Ammenmärchen aufzuräumen.

1. Eine Anonymität im Netz gibt es nicht! Es ist an der Zeit, dass der Staat, die Wirtschaft und andere Interessenten aufhören, diese handliche Keule stets aus dem Repertoire des sicherheitspolitischen Jahrmarkts zu holen.

2. Jeder Nutzer hinterlässt im Netz durch seine IP-Adresse eine Spur, durch welche er identifiziert werden kann. Sofern ein juristisch berechtigtes Interesse besteht, können staatliche Behörden auf diese Daten zugreifen

3. Eine besondere Schelte erfuhren die Blogger, welche wie der Unterzeichnete ihre Identität nicht preisgeben müssen. Hieran sind einige Fragen zu stellen, die Rückschlüsse auf den ‚Informiertheitsgrad‘ der Allgemeinheit zulassen.

a) Wieso quälen der Rundfunkdienstestaatsvertrag und das Telemediengesetz Seiten- und insbesondere Betreiber redaktionell gestalteter Inhalte mit einem Impressumszwang, welcher die Kasse der Abmahnindustrie klingeln lässt?

b) Welchen Zweck erfüllt mein Impressum (http://www.einsichten-online.de/impressum), wenn die Allgemeinheit einschließlich des Bundesinnenministers offensichtlich nicht in der Lage ist, durch dieses auf meine Person zu schließen.

4. Man muss ja schon froh sein, dass nicht der islamistische Durchschnittsterrorist als argumentum ad hominem herhalten musste. Denn ein deutsches Gesetz für den Klarnamenzwang hätte den islamistischen Terror ähnlich zielgerichtet bekämpft, wie der Biometriezwang für deutsche Personalausweise!

Es bleibt an dieser Stelle nur zu hoffen, dass uns in Zukunft Debatten wie diese erspart bleiben. Neben Vorratsdatenspeicherung und zivilrechtlichem Auskunftsrecht gegenüber Internetprovidern handelt es sich hier um eine Fortsetzung lästiger Debatten der Vergangenheit. Abgesehen davon erscheint die technische Umsetzung eines Klarnamenzwangs höchst fraglich. Wenn sie dem Bundesinnenminister bekannt ist, möchte er mir diese mitteilen. Meine Kontaktdaten sind nach § 55 Abs. 1 und 2 RStV im Impressum eingetragen.

]]>
1717