TU München – eindrücke — Information, Geschichte, Kultur https://eindruecke.achmnt.eu von Dr. Andreas C. Hofmann Sat, 14 May 2022 21:36:05 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.6.2 https://eindruecke.achmnt.eu/wp-content/uploads/2020/05/cropped-einsichten-titel1-2-32x32.jpg TU München – eindrücke — Information, Geschichte, Kultur https://eindruecke.achmnt.eu 32 32 208800265 #wisskomm3.0 Studentische Initiative ›Science Café »Auf Augenhöhe«‹ https://eindruecke.achmnt.eu/2016/01/6278/ Mon, 04 Jan 2016 08:30:51 +0000 http://www.einsichten-online.de/?p=6278 Read more…]]> http://www.science-cafe-muenchen.de

Die Münchner Studierendeninitiative veranstaltet seit Anfang 2014 das ›Science Café »Auf Augenhöhe«‹. Mit dem Science Café wollen sie den Dialog zwischen Wissenschaft, Politik, Technik und der Gesellschaft beleben. Sie bieten ihren Gästen die Möglichkeit, sich mit neuen wissenschaftlichen, gesellschaftlichen und technologischen Herausforderungen im direkten Gespräch auseinanderzusetzen und dabei auch eigene Erfahrungen einzubringen. Das Science Café lädt ein zum ungezwungenen Gespräch zwischen interessierten Bürgern und Referenten aus allen Disziplinen und Berufsfeldern. Wissenschaft braucht Diskussion – zwischen den Disziplinen und in der Bevölkerung! Das ›Science Café »Auf Augenhöhe«‹ agiert ganz im Sinne einer partizipativen Wissenschaftskommunikation 3.0, da es durch eine vertikale Erweiterung der Partizipanten die Wissenschaftskommunikation auf die Bevölkerung und Studierende erweitert.

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Organisationale Hochschulautonomie in Bayern — die Verwendung der Experimentier- und Öffnungsklauseln des Bayerischen Hochschulgesetzes vom 23. Mai 2006 https://eindruecke.achmnt.eu/2014/06/5149/ Sun, 08 Jun 2014 11:46:01 +0000 http://www.einsichten-online.de/?p=5149 Read more…]]> http://www.wissenschaftsmanagement-online.de/node/4425

Eher unspektakuläre Formulierungen beenden das Bayerische Hochschulgesetz (BayHSchG), indem sie in Artikel 106 Abs. 2 eine sogenannte Experimentierklausel einführen, die es den Hochschulen ermöglicht mit Zustimmung des zuständigen Staatsministeriums vor allem hinsichtlich ihrer Organisation und der Studierendenvertretungen vom BayHSchG abzuweichen. Wie weit aber geht die Wirkmächtigkeit dieser Klausel? Wie wurde sie bislang in Bayern von den Hochschulen und dem Ministerium eingesetzt?

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