Öffentlichkeit – eindrücke — Information, Geschichte, Kultur https://eindruecke.achmnt.eu von Dr. Andreas C. Hofmann Fri, 08 Jul 2022 23:08:38 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.6.2 https://eindruecke.achmnt.eu/wp-content/uploads/2020/05/cropped-einsichten-titel1-2-32x32.jpg Öffentlichkeit – eindrücke — Information, Geschichte, Kultur https://eindruecke.achmnt.eu 32 32 208800265 #infosociety #dsgvokratie Datenschutzschützer bedroht Arbeitsmodell von Openjur https://eindruecke.achmnt.eu/2022/07/15926/ Tue, 05 Jul 2022 20:40:19 +0000 https://eindruecke.achmnt.eu/?p=15926 Read more…]]> twitter.com/openjur/status/1543172714801860608

Ich möchte nicht unfair sein: Noch verbieten die Datenschutzschützer nicht die anonymisierte Veröffentlichung von Gerichtsverhandlungen. Offensichtlich scheint der Hamburgische Landesdatenschutzbeauftragte das Gegenteil allerdings grob fahrlässig in Kauf zu nehmen. Denn sein behördliches Handeln könnte die Veröffentlichung von Gerichtsverhandlungen in der digitalen Welt unmöglich machen.

Worum geht es (nach den via Twitter nur spärlich vorliegenden Informationen): Bei der Veröffentlichung von Urteilen anonymisieren Gerichte die Namen der Beklagten bzw. Parteien. (Dass das Bundesverfassungsgericht nun sogar schon die Namen der beteiligten Anwälte schwärzt, war für die Rechtsgeschichte und die transparente Fortentwicklung des Rechts schon herb genug.) Openjur ist nach eigenen Angaben „eine freie Rechtsprechungsdatenbank, gemeinnützig betrieben mit Sitz in Hamburg. (Sie) dokumentier(t) Rechtsprechung – unabhängig von politischen oder wirtschaftlichen Interessen (https://openjur.de/)“. Eine solche Plattform ist ein Segen – ein Segen für Juristen, für interessierte Bürger und insbesondere für die Transparenz und Nachprüfbarkeit des Rechtsstaates.

Aber schafft dieser Staat des Rechts noch den Ausgleich zwischen den materiellen Grundrechten der Einzelnen? Oder hat er sich vielmehr schon zu einem Staat des Datenschutzrechts entwickelt. Openjur geht bona fide davon aus, dass die von den Gerichten veröffentlichten Urteile nicht nur materiell, sondern auch formal richtig sind. Und hier kommt nun der Hamburgische Landesdatenschutzbeauftragte ins Spiel. Er möchte Openjur auferlegen, dass diese fortan die von den Gerichten getätigten Veröffentlichungen auf formale Richtigkeit der Anonymisierungen prüfen. Abgesehen davon, dass Openjur Aufgaben den Staates übernehmen würde, würde eine solche Verpflichtung wegen des damit verbundenen Mehraufwandes das Ende der Plattform und vergleichbarer Angebote bedeuten.

Nach dem Ausschlussprinzip verbleiben meines Erachtens nur drei Motive für solch obrigkeitliches Handeln:

  1. Wenn der Hamburgische Landesdatenschutzbeauftragte ist sich der Tragweite seines Handelns nicht bewusst ist, sollte umgehend seines Amtes entbunden werden.
  2. Der Hamburgische Landesdatenschutzbeauftragte sieht den Datenschutz als ein Grundrecht das über dem Verfassungsrang der Öffentlichkeit der Verhandlungen steht.
  3. Um die Öffentlichkeit von Verhandlungen einzuschränken und die Transparenz unserer Rechtssprechung zu behindern, setzt der Hamburgische Landesdatenschutzbeauftragte sein Schwert ein.

Meine persönliche Einschätzung ist, dass der Hamburgische Landesdatenschutzbeauftragte einer allgemeinen gesellschaftspolitischen Entwicklung folgt. Demnach handelt es sich bei Datenschutz um ein immer unabdingbarer werdendes Grundrecht (ich nenne es primäres Grundrecht). Andere Grundrechte und Bestimmungen von Verfassungsrang (ich nenne sie sekundäre Grundrechte) werden immer nachrangiger.

Dass der Hamburgische Landesdatenschutzbeauftragte auch für Informationsfreiheit zuständig ist, vermag ich an dieser Stelle nur als grotesk bis makaber zu bezeichnen.

Erste Berichterstattung bei https://archivalia.hypotheses.org/150300 (03.07.2022);

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#wisskomm1.0 Eine kurze Geschichte der Wissenschafts­kommunikation, Beitr. v. Marc-Denis Weitze / Wolfgang M. Heckl https://eindruecke.achmnt.eu/2018/01/7403/ Tue, 09 Jan 2018 23:31:13 +0000 http://www.einsichten-online.de/?p=7403 Read more…]]> https://books.google.de/books?id=VyE3CwAAQBAJ&pg=PA1&lpg=PA1

Ohne Wissenschaftskommunikation keine Wissenschaft. Wissenschaftskommunikation reicht dabei seit ihren Anfängen weiter als von Kollege zu Kollege. Sie überbrückt das, was gerne als Kluft zwischen Wissenschaft und Öffentlichkeit, zwischen Experte und Laie beschrieben wird. Dabei sind Begriffe wie „Experte“ und „Laie“ immer relativ. Und „Öffentlichkeit“ ist keine feststehende Größe, sondern über die Zeiten wandelbar und vielfältig.

in: Marc-Denis Weitze / Wolfgang M. Heckl: Wissenschaftskommunikation – Schlüsselideen, Akteure, Fallbeispiele. Berlin u.a. 2016, S. 1-21.

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#wisskomm3.0 Wissenschaftskommunikation hoch drei / Wissenschaftskommunikation³ https://eindruecke.achmnt.eu/2016/03/6414/ Sun, 27 Mar 2016 22:31:14 +0000 http://www.einsichten-online.de/?p=6414 Read more…]]> http://www.scilogs.de/Wissenschaftskommunikation-hoch-drei

Im Sinne einer dreidimensionalen Wissenschaftskommunikation versteht das Blog Projektblog „Wissenschaftskommunikation hoch 3“ die dritte Generation des Wissenschaftsdialogs. Es möchte die Nachwirkung der Digitalisierung auf die Kommunikation zwischen Wissenschaft, Öffentlichkeit und Medien untersuchen.

Besser, schlechter – oder einfach nur anders: Wie wirkt sich die Digitalisierung auf die „Kommunikation zwischen Wissenschaft, Öffentlichkeit und Medien“ aus? Was bedeutet es, wenn kostenlose Internetangebote bisherige Geschäftsmodelle journalistischer Qualitätsmedien gefährden? Was bedeutet es, wenn Wissenschaftler wie Wissenschafts­organisationen zunehmend direkt mit verschiedensten Zielgruppen und der ‚breiten Öffentlichkeit‘ kommunizieren, aber auch werben und Marketing betreiben wollen? Welche Bedeutung, welche Chancen und Risiken haben hierbei die sozialen Medien? – Solchen Fragen widmet sich eine gemeinsame Arbeitsgruppe der deutschen Wissenschafts­akademien; in diesem Projektblog können Sie Ihre Erfahrungen einbringen und erste Zwischenergebnisse der AG kommentieren.

© Text: Peter Weingart @ http://www.scilogs.de/Wissenschaftskommunikation-hoch-drei/start

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Digital Public History. Bringing the Public Back in https://eindruecke.achmnt.eu/2015/08/6117/ Mon, 17 Aug 2015 22:14:06 +0000 http://www.einsichten-online.de/?p=6117 Read more…]]> http://public-history-weekly.oldenbourg-verlag.de/3-2015-13/digital-public-history-bringing-the-public-back-in/

Digital History hat die Arbeitsgrundlage der HistorikerInnen und ihre zur Erschließung, Speicherung und zur Dokumentation verwendeten Werkzeuge verändert, ohne jedoch einen kritischen Gebrauch der digitalen Werkzeuge und Praktiken redlich zu diskutieren – dies vor allem dann, wenn es um Public History geht. Digital History zielt auf die Schaffung neuer Formen von Wissenschaft und neuer digitaler Objekte für das Internet. Wir sollten uns nun selbst fragen, auf welche Weise – wenn überhaupt -, sich eine Digital Public History (DPH) von einer innovativen Digital History unterscheidet?

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Weiber, Menscher, Frauenzimmer. Frauen in der ländlichen Gesellschaft 1500 – 1800, hrsg. v. Heide Wunder, Göttingen 1996 https://eindruecke.achmnt.eu/2013/05/4365/ Sun, 12 May 2013 13:53:59 +0000 http://www.aussichten-online.net/2013/05/4365/ Read more…]]>
Andreas C. Hofmann 1:53pm May 12
Weiber, Menscher, Frauenzimmer. Frauen in der ländlichen Gesellschaft 1500 – 1800, hrsg. v. Heide Wunder, Göttingen 1996
http://digi20.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb00049355_00001.htmlDer Sammelband gibt in zwölf Beiträgen und drei Schwerpunkten (Arbeit und Beruf, Öffentlichkeiten, Heimatlosigkeit und Fremdsein) einen Überblick zur ländlichen Gesellschaft in der Frühen Neuzeit aus der Perspektive einer Geschlechtergeschichte.

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