Bundesgerichtshof – eindrücke — Information, Geschichte, Kultur https://eindruecke.achmnt.eu von Dr. Andreas C. Hofmann Fri, 08 Jul 2022 18:45:17 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.6.2 https://eindruecke.achmnt.eu/wp-content/uploads/2020/05/cropped-einsichten-titel1-2-32x32.jpg Bundesgerichtshof – eindrücke — Information, Geschichte, Kultur https://eindruecke.achmnt.eu 32 32 208800265 BGH-Urteil zu illegalem Filesharing im Internet: Eltern haften nach Belehrung nicht für ihre Kinder https://eindruecke.achmnt.eu/2012/11/3598/ Mon, 19 Nov 2012 23:49:43 +0000 http://www.einsichten-online.de/?p=3598 Read more…]]> http://www.sueddeutsche.de/digital/1.1524424

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil entschieden, dass Eltern für illegale File-Sharing-Aktivitäten nicht haften, wenn Sie ihre Sorgfaltspflichten erfüllt haben. Als solche sehen die Richter eine ausreichende Belehrung der Kinder. Ein Urteil, welches nicht nur dem Verfolgungswahn der Musikindustrie gewisse Grenzen setzt, sondern auch ein Klima des Misstrauens innerhalb von Familien verhindert.

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Zum ›Stellenwert‹ des Fernmeldegeheimnisses in unserem Rechtssystem. Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. April 2012 https://eindruecke.achmnt.eu/2012/08/3119/ Mon, 13 Aug 2012 11:57:50 +0000 http://www.einsichten-online.de/?p=3119 Read more…]]> http://www.tagesschau.de/inland/bghdownloads100.html

Dass die nicht lizenzierte Bereitstellung von MP3´s im Internet illegal ist, bezweifelt heutzutage niemand mehr. Fraglich ist nur, wie hoch die Urheber- und Nutzungsrechte von Künstlern sowie Musikindustrie im Vergleich zu dem in Artikel 10 unserer Verfassung verbrieften Recht auf Fernmeldegeheimnis einzuordnen sind. Dass der Bundesgerichtshof in seinem jüngst veröffentlichten Urteil einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch von Rechteinhabern bereits bei einem einfachen Rechtsverstoß, d.h. beim Hochladen eines einzigen Musiktitels bejaht, lässt aufhorchen. Der Musik-, aber auch der Abmahnindustrie ist es von nun an möglich, bereits einem hochgeladenen Titel die Herausgabe der persönlichen Daten eines Nutzers zu beantragen.

„Ein solcher Antrag setzt – so der Bundesgerichtshof – gleichfalls kein gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzung voraus, sondern ist unter Abwägung der betroffenen Rechte des Rechtsinhabers, des Auskunftspflichtigen und der Nutzer sowie unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit in aller Regel ohne weiteres begründet.“ [1]

Es ist in der Tat so, dass Art. 10 Abs. 2 GG Einschränkungen des Fernmeldegeheimnisses aufgrund eines Bundesgesetzes zulässt. Politik und Gesellschaft müssen sich allerdings die Frage stellen, inwiefern in der Abwägung der Rechtsgüter eine Einschränkung des Fernmeldegeheimnisses zu Gunsten der einmaligen Verletzung eines Urheberrechts wirklich verhältnismäßig ist.[2]

[1] Pressemitteilung des BGH Nr. 126/2012, 10.8.2012, http://juris.bundesgerichtshof.de/ cgi-bin/rechtsprechung/list.py?Gericht=bgh&Art=pm
[2] Vgl. auch den durchaus dezidierteren Kommentar von Rechtsanwalt Udo Vetter, 10.8.2012, http://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/08/10/mini-filesharer-zum-abschuss-freigegeben/

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