#linkhint Das wahre Parlament erkennt man in der Not. [Plädoyer für einen Notausschuss des Bundestages], in: Deutsches Verwaltungsblatt 135 (2020), S. 1386-1389


http://tilman-hoppe.de/DVBL_1386.pdf

Die Corona-Pandemie hat im März 2020 eine Regelungslücke ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt, die bislang weitgehend unbemerkt geblieben war: Das Grundgesetz sieht nur für den Verteidigungsfall einen Mechanismus vor, der die Legislative handlungsfähig hält, den Gemeinsamen Ausschuss (Art. 53a GG). Für den Inneren Notstand, Seuchenfall und ähnliche Notfälle fehlt – auf Bundesebene – ein solches »Notparlament«.

Textnachweis: Abstract, ibid.

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