#wissorg Der Rückzug der Staatsaufsicht aus den bayerischen Universitäten – Segen oder Fluch?


Im Oktober 2020 stellte das bayerische Kabinett eine Hochschulreform vor, welche die Universitäten aus der Aufsicht des Staates entlässt und zu reinen öffentlich-rechtlichen Personalkörperschaften macht. Es ist dies eine Freiheit, welche die Universitäten in Bayern seit über 200 Jahren nicht mehr hatten. In meiner Anfangszeit als Studierendenvertreter 2003ff. wurde der Einfluss des Ministeriums als eines der größten Hindernisse erachtet. Mit der Novelle des Bayerischen Hochschulgesetzes wurden die Hochschulleitungen gestärkt und mit den Hochschulräten externer, häufig wirtschaftsaffiner Sachverstand integriert. Das Ministerium wurde nun zunehmend auch als Korrektiv ggü. Hochschulleitung und Hochschulrat empfunden. Da meine Zeit in der Hochschulpolitik über zehn Jahre zurückliegt, vermag ich keine belastbare Einschätzung abzugeben über Für und Wider der geplanten Hochschulreform. Der Schärfe der Kritik hat mich indes in der Tat überrascht. 

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