www.pro-justiz.de/Dokumente/Das Bayerische Oberste Landesgericht_Internet.pdf
Das Bayerische Oberste Landgericht stellte bis zu seiner Auflösung im Jahre 2006 eine bayerische Besonderheit in der deutschen Gerichtsverfassung dar. Es stellte in vielen Fällen eine zusätzliche oder letzte Instanz im Rechtszug dar und übernahm somit teilweise Zuständigkeiten des Bundesgerichtshofes. Seine Tradition reicht bis in das Jahr 1625 zurück, weshalb das „Bayerische Oberste“ — wie es Juristen liebevoll nannten — stets als ein Zeichen bayerischer Eigenstaatlichkeit galt.