Todesstrafe, Standgerichte und Sondergesetze für Terroristen in der Bundesrepublik? Längst vergessene Abgründe aus dem Jahre 1977


http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-40831326.html

„Der Bürger ruft nach härteren Strafen“. Sondergesetze für Terroristen — Todesstrafe für Geiselnehmer. So betitelte der Spiegel im heißen Herbst 1977 einen Artikel, der dem politisch und historisch denkenden Menschen aus heutiger Sicht schaudern lässt.

Geiselerschießungen — Baaders Ende in einer Gewehrsalve? Standrecht — kurzer oder auch kein Prozeß gegen Sonnenberg der Buback ermordet haben soll? Dreggers Terroristen-Jagdkommandos, die „vorbeugend zuschlagen“, ähnlich wohl jenen Todesschwadronen, die in Lateinamerika sich ihr Recht mit der Maschinenpistole nehmen? […] Von Vogelfreiheit, gewissermaßen germanischem Recht, war die Rede; schon Sympathie mit Terroristen sollte den Entzug der Grundrechte bewirken. Und auch, natürlich, Kopf ab: 67 Prozent der Bundes­bürger sprachen sich in einer Emnid-Umfrage unmittelbar nach dem Kölner Attentat dafür aus, Terroristen mit dem Tode zu bestrafen. 

„Der Bürger ruft nach härteren Strafen“, in: Der Spiegel v. 19.09.1977, S. 26-33, hier S. 26.

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