„Wie sieht unser Entwurf einer Gesellschaft aus, die angemessen mit Daten umgeht?“ Der Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung liegt vor


www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/Gesetze/RegE_Hoechstspeicherfrist.pdf
www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/20150415-Leitlinien-HSF.pdf

Als erklärtem Gegner sei es mir gestattet, weiter von Vorrats­daten­speicherung zu sprechen, da ich „Höchstspeicherfristen“ für einen unerträglichen Euphmismus halte. Eine solche Irreführung wird meines Erachtens nur noch durch Begriffsmonster wie „ARD ZDF DLR Beitragsservice“ statt „Gebühreneinzugszentrale“ übetroffen. Ich muss in beiden Fällen den Schöpfern dieser semantischen Leistungen aber meinen Respekt zollen, auch wenn der intendierte Wahrheitsgehalt sichtlich hat leiden müssen. Das Wort ist ferner eine Verkehrung und Umkehrung der Ausgangslage. Der Begriff ‚Vorratsdatenspeicherung‘ bezeichnete – wenigstens ehrlich – klar und deutlich, dass ein neuer Eingriff in den Datenschutz etabliert wird. Höchstspeicherfrist geht hingegen davon aus, dass die Daten bereits jetzt beliebig lange würden gespeichert werden können und die Politik ihren ‚Untertanen‘ die Gnade erweist, eben eine Höchstspeicherfrist einzuführen!

Als erklärter Gegner der Vorratsdatenspeicherung habe ich natürlich Gespräche mit Angehörigen der ausführenden und der rechtssprechenden Gewalt, aus Polizei und Justiz geführt. Diese haben mir – glaubhaft und überzeugend – die Gründe dargelegt, weshalb eine Vorratsdatenspeicherung wünschenswert sei. Ich stimme auch sehr damit überein, dass Justiz und Polizei in dem Dilemma sind, stets die höchstmögliche Sicherheit des Einzelnen und der Gesellschaft zu garantieren und gleichzeitig die Eingriffe in die Freiheit des Einzelnen minimal zu halten, wenn nicht gar zu unterlassen. Dieses Dilemma ist nicht zu lösen. Unsere Gesellschaft muss eine offene Diskussion darüber führen, welche Balance gewünscht wird.  „Big Brother is Watching You“ – laß ich in der 10. Klasse (1997) im Englischunterricht bei George Orwell. „Big Brother is Retrieving You“ hätte ich nun 20 Jahre später nicht gedacht.

Vgl. auch http://www.internet-law.de/2015/04/wollen-wir-eine-vorratsdatenspeicherung-light.html; Titelzitat: Christoph Kappes

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