Historisches Stichwort: Kalif / Kalifat


http://www.focus.de/wissen/mensch/religion/islam/islamlexikon/kalif_aid_12296.html
http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/islam-lexikon/21488/kalifat
http://www.sueddeutsche.de/politik/islam-was-schiiten-und-sunniten-trennt-1.840806

Das Kalifat bezeichnet den Herrschaftsbereich eines Kalifen, welcher als Nachfolger des Propheten Mohammed auf Erden zur Leitung der religiösen Gemeinde (umma) berufen ist. [Analogien zum Christentum, die den Kailfen als Stellvertreter Mohammeds auf Erden und das Kalifat als eine Entsprechung zum Kirchenstaat verstehen, sind falsch.] Da die Prophetie Mohammeds mit dessen Tod als beendet galt, erstreckte sich die Zuständigkeit eines Kalifen in erster Linie auf weltliche Angelegenheiten sowie auf die Überwachung der Einhaltung von Glaubensregeln. Die von den Sunniten in der Regel anerkannten Kalifen können grob unterteilt werden in 1. die „rechtgeleiteten Kalifen“ (632–661); 2. die Umayyaden (661–750); 3a. die Abbasiden von Bagdad (750–1258); 3b. die Abbasiden von Kairo (1258-1517); 4. osmanische Kalifen (1517/1774-1924). Es gab auch Gegenkalifate vor allem der schiitischen Glaubensminderheit.

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