1819 lag die Zuständigkeit für das Bildungswesen in Bayern bei der Sektion für öffentliche Unterrichts- und Erziehungsanstalten im Staatsministerium des Innern. Ende 1825 richtete Ludwig I. mit dem Obersten Kirchen- und Schulrat eine eigene für das Bildungs- und Kirchenwesen zuständige — allerdings nur beratende — Ministerialsektion ein. Sie bestand aus einem Ministerialrat als Vorstand und drei Oberkirchen- und Schulräten und erhielt 1832 zur Bewältigung der Aufgaben einen ehrenamtlichen Beirat aus Professoren und weiteren pädagogisch erfahrenen Personen. Mit der Errichtung des Staatsministeriums des Innern für kirchliche Angelegenheiten am 1. Januar 1847, das am 27. Februar 1847 zum Staatsministerium des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten erweitert wurde, existierte in Bayern erstmals ein eigenes für Kultusangelegenheiten zuständiges Ministerium. Um eine verfassungsrechtliche Kritik an der neuen Ministerialgliederung zu verhindern — die Konstitution hatte nur fünf Geschäftsbereiche vorgesehen —, wurde das neue ‚Kultusministerium‘ als eine „eigene für sich bestehende Abteilung“ (H. Rummschöttel) des Innenministeriums unter der Leitung eines Staatsministers verstanden.
Aus: Andreas C. Hofmann: Bayerische Universitätspolitik im Vormärz zwischen Eigenweg und Bundestreue. Die außerordentliche Ministerialkommission an der Universität Landshut-München 1819-1848, Mag.arb [masch.] München 2006, S. 30.