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von Dr. Andreas C. Hofmann
http://www.welt.de/wirtschaft/article135885281
Der wegen Streaming-Abmahnungen von Pornos berüchtigte Anwalt Thomas Urmann hat seine Zulassung zurückgegeben. Ein Angeklagter könne „nicht Organ der Rechtspflege sein“, sagte der Abmahn-König.