Ludwig der Bayer und sein Aufstieg zum Deutschen König. Verlauf, Probleme und Folgen der Doppelwahl von 1314, in: Bayernspiegel Nr. 4/2014, S. 17f.


http://histbav.hypotheses.org/files/2014/12/bayernspiegel_hofmann_koenigswahl.pdf

Im Laufe des 13. Jahrhunderts hatte sich das Wahlprozedere der deutschen Könige maßgeblich verändert. Während zuvor noch die Gesamtheit der Reichsfürsten beansprucht hatte, den späteren Herrscher zu wählen, stand dieses Recht seit 1256 faktisch nur noch den Kurfürsten zu. Ihrbereits zuvorbestehendes Erststimmrecht hatte sich zu einem Alleinstimmrecht entwickelt. Zu dieser Zeit hatten der Erzbischof von Köln das Krönungsrecht, der Erzbischof von Mainz die Leitung der Königswahl und der Erzbischof von Trier das Recht der Inthronisation. Inhaber der Erzämter am Hofe waren der Pfalzgraf bei Rhein als Truchsess, der Herzog von Sachsen als Marschall, der Markgraf von Brandenburg als Kämmerer und der König von Böhmen als Mundschenk. Sieben geistliche und weltliche Fürsten also, denen die Kurwürde zufiel. Aberwaren Probleme bei der Wahl des Deutschen Königs damit vom Tisch?

 

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