aventinus interna Nr. 8 [10.08.2014]: Frei­stellungs­bescheid nach § 60a AO sowie Freistellungsbescheid für 2013 des Finanzamts München


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Die folgenden Bescheinigungen bestätigten aventinus die satzungsgemäße und tatsächliche Erfüllung gemeinnütziger Zwecke. Damit ist aventinus berechtigt, Spendenbescheinigungen sowie Bescheinigungen über die steuerliche Abzugsfähigkeit von Mitgliedsbeiträgen auszustellen.

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