Besuch von der Polizei wegen unliebsamen Tweets zum Fall Mollath


http://www.internet-law.de/2013/06/besuch-von-der-polizei-nach-tweet-zur-causa-mollath.html

Fernab jeglicher Polemik muss die Frage erlaubt sein, wie es in einem demokratischen Rechtsstaat möglich ist, dass eindeutig harmlose Twitterer Besuch von der Polizei bekommen, wenn Sie etwas unliebsames im Web 2.0 verbreiten. Hierbei handelt es sich eindeutig um eine Form der Einschüchterung, welche unsere in der Geschichte hart erkämpfte und verteidigte Pressefreiheit nicht dulden kann.

Archiv

Kategorien