Ungewöhnlich deutliche Entschließung des Bundesrats zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vorratsdatenspeicherung


http://www.bundesrat.de/cln_227/nn_8538/DE/presse/pm/2012/208-2012.html

Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der vorliegende Gesetzentwurf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht ausreichend berücksichtigt. Der Bundesrat sieht mit Sorge, dass bei der Neuregelung der Bestandsdatenauskunft nur unzureichende grundrechtssichernde Regelungen eingearbeitet wurden und fordert die Bundesregierung daher auf, dafür Sorge zu tragen, dass im weiteren Verfahren notwendige Bestimmungen des Datenschutzes Eingang in den Gesetzentwurf finden.

Text aus Bundesratsdrucksache 664/1/12 v. 3. Dezember 2012

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