Bayerischer Verfassungsgerichtshof: Volksbegehren zur Abschaffung der Studienbeiträge in Bayern wird zugelassen


http://www.bayern.de/Pressemitteilungen-.1255.10397907/index.htm

Gegen die Erwartungen aller anderen Landtagsfraktionen hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof das Volksbegehren der Freien Wähler gegen Studienbeiträge in Bayern zugelassen. Der Argumentation der Bayerischen Staatsregierung, wonach es sich um eine unzulässige Abstimmung über Teile des bayerischen Staatshaushaltes handele, folgten die Richter nicht. Da die Studienbeiträge vielmehr direkt den Universitäten als Körperschaften öffentlichen Rechts wie Stiftungsmittel zugewiesen werden, ließen sie das Volksbegehren zu.

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