Keine freie Wahl des örtlichen Gerichtsstandes bei Urheberrechtsverletzungen


http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/01-12-2011-ag-frankfurt-az-30-c-1849-11-25.html

In seiner kürzlich gefällten Entscheidung beschied das Amtsgericht Frankfurt, dass bei Urheberrechtsverletzungen im Internet kein beliebiger örtlicher Gerichtsstand gewählt werden könne. Auch wenn es sich um keine ‚vor Ort‘, sondern ‚im Internet‘ begangene Urheberrechtsverletzung handelt, ist als Gerichtsstand der Wohnsitz des Beklagten anzunehmen, da ‚von  diesem Ort aus‘, die Urheberrechtsverletzung vollzogen wurde.

Via Archivalia [30.12.2011], http://archiv.twoday.net/stories/59215223.

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