aussichten Nr. 14 [28.08.2011] / Lexikon zur Universitätsgeschichte: Kurator, Kuratel, Kuratorium


Im 19. Jahrhundert ist Kurator die Bezeichnung für einen meist vom Landesherrn oder dem zuständigen Ministerium eingesetzten Aufsichtsbeamten vor Ort, welcher die staatlichen Interessen gegenüber der Universität vertritt. Im Vormärz wurde Kuratoren nach 1819 häufig auch die Funktion „landesherrlicher Bevollmächtigter“ an den Universitäten übertragen, was zu zahlreichen Konflikten führte. Auf der anderen Seite waren viele Kuratoren in der Wirtschaftsverwaltung der ihnen anvertrauten Universitäten tätig und konnten so eine Art ‚väterliche‘ Fürsorge entwickeln. Kuratel ist die Bezeichnung der Aufsichtsfunktion der der Universität vorgesetzten Aufsichtsbehörde. Kuratoren finden sich an deutschen Universitäten wie beispielsweise der Christian-Albrechts-Universität Kiel bis in das 20. Jahrhundert. Während die Funktion der früheren staatlichen Aufsichtsbeamten mittlerweile auf die Universitätskanzler übergegangen ist, finden sich Kuratorien meist nur noch in Form beratender Gremien, wie dies beispielsweise an der LMU München der Fall ist.

Literatur: Hofmann (2007): Lehre und Studium unter staatlicher Aufsicht; Hofmann (2011): Universitäten, in: LexRestVorm, http://www.historicum.net/no_cache/persistent/artikel/8573; LASH, Abt. 47, Nr. 1563, 1564; § 31 GrundOLMU i.d.F.v. 15.9.2009; Hofmann (2009): Ökonomisierung und Profilbildung, http://epub.andreashofmann.eu/09.

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