Über Honorarien, Kollegiengelder und Sporteln. Zu den historischen Vorgängern der Studienbeiträge und ihrer Vorbildfunktion für die Gegenwart


Am kommenden Donnerstag, den 22. Juli 2010 entscheidet der Senat der Universität München über die zukünftige Höhe der Studienbeiträge. Wenn man der politischen Diskussion lauscht, so mag der Eindruck entstehen, es handele sich um eine Neuerung in der Geschichte. Doch dem ist nicht so: Betrachtet man beispielsweise die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts, so kann man feststellen, dass die Erhebung von Gebühren für das Studium durchaus usus war. Die Einführung der Studienbeiträge in einigen Bundesländern stellt aus historischer Sicht somit – auch wenn der Unterzeichnete nicht umhin kommt, die Simplizität dieser Aussage zuzugestehen – einen Rückschritt dar. Man könnte fast von Zuständen wie „vor Kaisers Zeiten“ sprechen.

Was aber unterschied die damaligen Gebühren von den heutigen Studienbeiträgen? Ganz einfach: Während heute ein jeder Student meist 500 € auf das Konto der Universität überweist, waren Gebühren damals für Einzelposten fällig. Man musste bei der Immatrikulation Gebühren zahlen, als Hörer von Seminaren sogenannte Kollegiengelder an die Dozenten zahlen – manche schrammten ohne diese Gelder knapp am Existenzminimum vorbei – und für Prüfungen und Zeugnisse der Verwaltung einen finanziellen Tribut zollen.

Dies soll kein Plädoyer für Studienbeiträge sein! Aber wenn solche schon verlangt werden, so haben die Studierenden einen Anspruch darauf, zu wissen, wie ihr Geld verwendet wird. Dieser Verwendungsnachweis wird an den Universitäten leider höchst unterschiedlich aufgefasst. Und wenn die Studierenden keinen Nachweis über die Verwendung ihrer Gelder erhalten (können), so bleibe nur noch das alte System der Honorarien, Kollegiengelder und Sporteln.

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