Die kleinen Diskriminierungen des Alltags – warum Stiftungen Promotionsstellen anstatt Promotionsstipendien finanzieren sollten


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Dieser Beitrag ist aus der Sicht eines Stipendiaten geschrieben, der an einer deutschen Universität in einem von der Gerda Henkel Stiftung finanzierten Drittmittelprojekt arbeitet. Bei Drittmittelprojekten verpflichten sich Universitäten, den durch die Stiftung bezahlten Stipendiaten die sogenannte „Grundausstattung“ zur Verfügung zu stellen. Diese Grundausstattung besteht heute im Wesentlichen aus einem Büroarbeitsplatz mit Computer. Der Verfasser schildert eine Reihe von „kleinen Diskriminierungen“, denen Stipendiat_innen im Universitätsalltag ausgesetzt sind und argumentiert, dass Stiftungen künftig auch rechtliche Gleichstellung als „Grundausstattung“ in den Verträgen mit Universitäten einfordern sollten.

Abstract des Verfassers

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